Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

228 Die 24-Stundenregel. 
traler Häfen, Reeden und Gewässer gelten nicht für die Kriegsschisfe, 
die ausschließlich religiösen, wissenschaftlichen oder menschenfreund 
lichen Aufgaben dienen. 
Sofern die Gesetzgebung der neutralen Macht nicht anderweitige 
besondere Besttmmungen enthält, dürfen sich höchstens drei Kriegs 
schiffe eines Kriegführenden zu gleicher Zeit innerhalb eines ihrer 
Häfen oder einer ihrer Reeden befinden. 
Befinden sich innerhalb eines neutralen Hafens oder einer neutralen 
Reede gleichzeitig Kriegsschiffe beider Kriegführenden, so müssen 
zwischen dem Auslaufen von Schiffen des einen und des anderen 
Kriegführenden mindestens 24 Stunden verflossen sein. Die Reihen 
folge des Auslaufens bestimmt sich nach der Reihenfolge der Ankunft, 
es sei denn, daß sich das zuerst angekommene Schiff in einer Lage be 
findet, wo die Verlängerung der gesetzlichen Aufenthaltsdauer zu 
gelassen ist. Kriegsschiffe von Kriegführenden dürfen einen neutralen 
Hafen oder eine neutrale Reede nicht früher als 24 Stunden nach dem 
Auslaufen eines die Flagge ihres Gegners führenden Kauffahrtei 
schiffs verlassen. 
Innerhalb neutraler Häfen und Reeden dürfen die Kriegsschiffe 
von Kriegführenden ihre Schäden nur in dem für die Sicherheit ihrer 
Schiffahrt unerläßlichen Maße ausbessern, nicht aber in irgendwelcher 
Weise ihre militärische Kraft erhöhen. Die neutrale Behörde hat die 
Art der vorzunehmenden Ausbesserungen festzustellen, die so schnell 
wie möglich auszuführen sind. 
Tie Kriegsschiffe von Kriegführenden dürfen die neutralen Häfen, 
Reeden und Küstengewässer nicht benutzen, um ihre militärischen Vor 
räte oder ihre Armierung zu erneuern oder zu verstärken sowie um ihre 
Besatzung zu ergänzen. 
Die Kriegsschiffe von Kriegführenden dürfen innerhalb neutraler 
Häsen und Reeden nur so viel Lebensmittel einnehmen, um ihren 
Vorrat auf den regelmäßigen Friedensbestand zu ergänzen. Ebenso 
dürfen diese Schiffe nur so viel Feuerungsmaterial einnehmen, um den 
nächsten Hafen ihres Heimatlandes zu erreichen. Sie können übrigens 
das zur vollständigen Füllung ihrer eigentlichen Kohlenbunker er 
forderliche Feuerungsmaterial einnehmen, wenn sie sich in neutralen 
Ländern befinden, die diese Art der Bemessung des zu liefernden 
Feuerungsmaterials angenommen haben. Wenn die Schiffe nach den 
Gesetzen der neutralen Macht erst 24 Stunden nach ihrer Ankunft
	        
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