228 Die 24-Stundenregel.
traler Häfen, Reeden und Gewässer gelten nicht für die Kriegsschisfe,
die ausschließlich religiösen, wissenschaftlichen oder menschenfreund
lichen Aufgaben dienen.
Sofern die Gesetzgebung der neutralen Macht nicht anderweitige
besondere Besttmmungen enthält, dürfen sich höchstens drei Kriegs
schiffe eines Kriegführenden zu gleicher Zeit innerhalb eines ihrer
Häfen oder einer ihrer Reeden befinden.
Befinden sich innerhalb eines neutralen Hafens oder einer neutralen
Reede gleichzeitig Kriegsschiffe beider Kriegführenden, so müssen
zwischen dem Auslaufen von Schiffen des einen und des anderen
Kriegführenden mindestens 24 Stunden verflossen sein. Die Reihen
folge des Auslaufens bestimmt sich nach der Reihenfolge der Ankunft,
es sei denn, daß sich das zuerst angekommene Schiff in einer Lage be
findet, wo die Verlängerung der gesetzlichen Aufenthaltsdauer zu
gelassen ist. Kriegsschiffe von Kriegführenden dürfen einen neutralen
Hafen oder eine neutrale Reede nicht früher als 24 Stunden nach dem
Auslaufen eines die Flagge ihres Gegners führenden Kauffahrtei
schiffs verlassen.
Innerhalb neutraler Häfen und Reeden dürfen die Kriegsschiffe
von Kriegführenden ihre Schäden nur in dem für die Sicherheit ihrer
Schiffahrt unerläßlichen Maße ausbessern, nicht aber in irgendwelcher
Weise ihre militärische Kraft erhöhen. Die neutrale Behörde hat die
Art der vorzunehmenden Ausbesserungen festzustellen, die so schnell
wie möglich auszuführen sind.
Tie Kriegsschiffe von Kriegführenden dürfen die neutralen Häfen,
Reeden und Küstengewässer nicht benutzen, um ihre militärischen Vor
räte oder ihre Armierung zu erneuern oder zu verstärken sowie um ihre
Besatzung zu ergänzen.
Die Kriegsschiffe von Kriegführenden dürfen innerhalb neutraler
Häsen und Reeden nur so viel Lebensmittel einnehmen, um ihren
Vorrat auf den regelmäßigen Friedensbestand zu ergänzen. Ebenso
dürfen diese Schiffe nur so viel Feuerungsmaterial einnehmen, um den
nächsten Hafen ihres Heimatlandes zu erreichen. Sie können übrigens
das zur vollständigen Füllung ihrer eigentlichen Kohlenbunker er
forderliche Feuerungsmaterial einnehmen, wenn sie sich in neutralen
Ländern befinden, die diese Art der Bemessung des zu liefernden
Feuerungsmaterials angenommen haben. Wenn die Schiffe nach den
Gesetzen der neutralen Macht erst 24 Stunden nach ihrer Ankunft