der Zeit vom Jahre 1865 bis zum Jahre 1903 zwei deutliche Perioden
der Steigerung durchgemacht haben, zwischen denen eine Zeit re
lativer Beständigkeit liegt. Die Löhne stiegen einmal von 1866 bis
1875 fast ohne Unterbrechung von 370 auf 510 M., d. h. um ca.
38°/ 0 , und das andere Mal von 1889 bis 1895 um 30,3%, sie fielen
zwischen 1875 und 1889 unterteilweise nicht geringen Schwankungen
von 510 auf 495 M. Zur Beurteilung der Lebenshaltung der Arbeiter
müßte man die von Ort zu Ort wechselnden Bedürfnisse und Lebens
mittelpreise in Betracht ziehen, über welch letztere die Reichsstatistik
ja regelmäßig Veröffentlichungen bringt. Es sei deshalb die Lohn
höhe in Beziehung gesetzt zu dem Preise eines Doppelzentners Weizen
mehl im Münchener Großhandel. Wie man sieht, zeigt dieser eine
teilweise ganz entgegengesetzte Richtung, im allgemeinen aber ab
nehmende Tendenz, das Steigen der Arbeitslöhne tritt auf diese
Weise noch deutlicher in Erscheinung. Aber dieser Vergleich ist
nur ein Notbehelf und kann nicht über den Mangel an Kenntnis der
wirklich bestehenden Verhältnisse hinweghelfen. Daß die Arbeiter
verhältnisse sich seit dem Bestehen der Gewerbeordnung und seit
dem Beginn der sozialpolitischen Ära wesentlich gebessert haben,
bedarf keiner weiteren Erörterung. Namentlich in bezug auf die
Arbeitszeit wird der Arbeiter immer besser gestellt.
Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts betrug die Arbeitszeit
14, ja 15 und 16 Stunden in den Spinnereien, die Arbeiter mußten
ihr Essen in Hast und Eile verzehren und führten kaum ein menschen
würdiges Dasein; nach 1870 wurde meist die zwölfstündige Arbeits
zeit eingeführt —• aber noch 1886 mußte unter den Spinnereibesitzern
des Handelskammerbezirks M.-Gladbach eine förmliche Verein
barung abgeschlossen werden, die eine länger als 12 Stunden währende
Arbeitszeit nur ganz ausnahmsweise zuließ') —, in Süddeutschland
hatte man schon Ende der achtziger Jahre die elfstündige Arbeitszeit
als Regel. Seit Anfang der neunziger Jahre scheint der Elfstunden
tag allgemein üblich geworden zu sein. Im Jahre 1902 erging nun
eine Umfrage des Reichskanzlers bei den Gewerbeinspektionen, ob
es zweckmäßig und durchführbar sei, die tägliche Arbeitszeit für
Arbeiterinnen über 16 Jahre von 11 auf 10 Stunden herabzusetzen.
Da eine derartige Verkürzung der Arbeitszeit für die weiblichen
Arbeiter, die vielfach mit den Vorbereitungsarbeiten betraut sind, in
der Spinnerei und Weberei gleichzeitig dieselbe Arbeitszeitverkürzung
für alle, auch die männlichen, in dem ganzen Betriebe beschäftigten
1) Jahresbericht der Handelskammer zu M.-GIadbach pro 1886, S. 13.