410 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
flackern revolutionärer Regungen und kam von da aus zu
keiner unbefangenen Würdigung der Verfassung. In anderen
Kreisen dachte man nicht so pessimistisch, war aber deshalb
keineswegs ein Freund von Konstitutionen überhaupt. Als
Wortführer dieser, namentlich im Militär vertretenen Stimmung
mag Moltke mit einer Außerung schon aus der Frühzeit des
Jahrzehnts zitiert werden. „Im allgemeinen habe ich das
Gefühl, daß die Dinge sich bessern. Die Pendelschwingung der
demokratischen! Revolution ist, wie mir scheint, vollbracht; sie
sinkt zur Stabilität zurück, — ob sie etwa nach der entgegen—
gesetzten Seite abschweifen wird, ist nach dem natürlichen
Gravitationsgesetz nicht ausgeschlossen. Die Rolle der Demo—
kratie ist vorerst ausgespielt, wenn vielleicht auch andere große
Kämpfe bevorstehen: ‚Es wird eine Zeit der Helden sein nach
der Zeit der Schreier und Schreiber‘?.“
In den eigentlich regierenden Kreisen waren die An—
schauungen immerhin mehr ausgeglichen. Der Minister Man⸗
teuffel allerdings galt im Grunde als Absolutist; doch war er
in dieser Hinsicht ein Vorläufer Bismarcks, fähig, sich bis zu
dem Grade in die Realität der Dinge zu versetzen, daß ihm
eine wohlgeordnete Demokratie unter einem starken Königtum
nicht unangenehm gewesen wäre: so daß ihm die Kreuzzeitung
„politischen Atheismus“ vorwerfen konnte. In einem aber traf
sich Manteuffel jedenfalls mit dem Könige: in der Anerkennung,
daß Beamtentum und Verwaltung in militärischem Gehorsam
zur Krone stehen müsse, denn Preußen sei in erster Linie ein
Kriegerstaat; und das Wort Friedrich Wilhems IV.: „In Preußen
muß der König Feldhauptmann in Krieg und Frieden sein, er
wolle, oder er wolle nicht“, hätte auch von ihm gesprochen werden
können. Neben der offiziellen Regierung stand indes noch die
Kamarilla mit ihren altständischen, vor der sozialen Evolution
eben der fünfziger Jahre freilich immer mehr verblassenden
Moltke gebraucht demokratisch, wie diese ganze Zeit, im Sinne von
extrem liberal.
2 Die zitierten Verse sind von Strachwitz; vgl. Jähns 4, 173.