Object: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4. Kap. Die Arbeitslöhne. 
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Viertes Kapitel. 
Die Arbeitslöhne. 
füt Arbeitsleistungen bezeichnen wir alz Lohn. Es sind 
der «à' Unterarten desselben zn unterscheiden. Erstens hoi man nach 
¡„ -°°^M-nhe,t der »errichteten Arbeit zunächst die Löhne in Betracht 
«,i t n '„ Wälit fUt Arbeitsleistungen zum Behufe der Giiterhroduetion qe- 
S-ndivà» ?'°'m 8 f te " bÌe Ģrhalte und die Löhn- der in der 
Und ^ bem Brrgbau. der Fischerei, in der Industrie, im Handel 
bilden X- ""Ģàeim Beschäftigten. Eine andere Gruppe von Löhnen 
P-°duetin Ģ "" Entschädigung für die nicht zu Zwecken der 
Bot M. Arbeitsverrichtungen gewährt werden. Tahin find 
k* to" 1 "' H°»°ķ und bit Bezüge derjenigen zu rechnen, welche sich 
eifetnh . ' -"usbahnen, also der Theologie, den übrigen Wisienschaften, der 
Dienst. L, n fi “ n|t unb .. bcm ärztlichen Berufe widmen und so den Menschen 
jtitiqe,, i !?“ *" rrweis-n. Sodann gehören hierher die Gehalte aller der- 
«b dies', t ' ! rflenb "riche Functionen im staatlichen Leben verrichten, gleichviel, 
«inte» 'tunctionen höherer oder niederer Art sind, also die Bezüge der Be.' 
enbli* " b be<r Şcr aller Stufen, der Sold der Blilttärpersonen u. s. w. 
'''derer », . "" b ' f,ec ,,fnnfn die Entlohnungen von Dienstleistungen 
Art sowie der Personen, welche dem Vergnügen der Menschen dienen -. 
Serben msln seitens der Form, unter welcher die Löhne entrichtet 
Aufmerksamkeit zu. so hat man Stücklöhne, d. h. die Ge- 
Ņrbch"" x"" ökstinlmten Entlohnung für eine gewisse Menge verrichteter 
H ber Q Ì? Clts ' Ia9= "der Stundenlöhne zu unterscheiden, die sich 
Zeitdauer der von dem Betreffenden verrichteten Arbeit richten 
H so.? ""bere Eintheilung der Löhne ist diejenige in solche, die in Geld, 
^ļheilun' V 111 Gütern ausbezahlt werden. Verwandt mit dieser 
die folgende. In den Fällen nämlich, in welchen Kost, Woh- 
^^holr ^artennuhung oder Rechte auf den Bezug von Feuerungsmaterial, 
^icht g andere derartige Naturalbezüge gewährt werden, findet eine 
'ņ be^ r .f Ö enau bestimmte Entschädigung der geleisteten Arbeit statt. Und 
^-»^^şigên Fällen, in welchen außerdem die Bezüge der Arbeitenden sich 
S etftej, »!. man cö ñenau nimmt, gewahrt man, daß viele Personen, welche auf 
?rhyt ìck zu den bei der Güterproduction Beschäftigten zu gehören scheinen, in 
à Unisse"Şl oder vielmehr ganz überwiegend für die Befriedigung persönlicher 
b Q nber e - ^'8 sind, und daß hinwiederum so manche Dienstboten mehr gewerbliche 
erartlflc Arbeiten verrichten, als persönliche Dienste leisten. Im 1. Kapitel 
Iks ist davon eingehender gehandelt worden.
	        
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