Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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3.  Kap.  Der  Zins.
'M  allgemeinen  übliche  Höhe  des  Zinsfußes  ohne  weiteres  als  exorbitant  zu
idnT  Miwou  ber  unter  günjHgenmingungeM  a6ge#bfqiJ!
  ^arlehensverträge  der  Jetztzeit  zn  vergleichen.  Auch  darf  man  nicht
ņ  wen,  daß  die  hohen  Zinsen,  welche  die  Juden  des  Mittelalters  vielfach
Wen  \  der  damals  allgemein  gebräuchlichen  Höhe  des  Zinsfußes  entsprochen
en.  Tie  deutschen  Fürsten  z.  B.  hatten  im  14.  Jahrhundert  in  der  Regel
mehr  als  10  %  zu  entrichten.  Die  Juden  wurden  eben  von  denjenigen
"IVruch  genommen,  welche  anderswo  keinen  Credit  fanden.  Die  Milde-^"g
  der  Zinsverbote  der  Kirche  und  insbesondere  die  Anerkennung  des  Titels
-  uornm  cessans,  durch  die  mit  der  steigenden  Cultur  und  der  sort-'
  Wenden  Entwicklung  der  Industrie  das  Verbot  des  Zinsnehmens  seine
-stche  Bedeutung  verlor,  ermöglichte  es  den  Gläubigen,  ihr  Geld  ohne
^  »lensskrupel  auszuleiheu.  Darauf  erfolgte  natürlich  eine  bedeutende  Zu-^
  %ngeM§  von  (Geldsummen,  welche  zu  einer  Ermäßigung  des
den  führen  @0  hörte  denn  die  abnorme  Erscheinung  auf,  daß
selbst  3uben '  benen  kirchliche  und  weltliche  Gesetze  das  Zinsnehmen
schi  7"e  b'e  Titel  gestatteten,  weil  man  eben  einsah,  die  menschliche  Gesellwnne
  ohne  Credltgewährung  nicht  bestehen,  eine  Art  von  rücksichtslos
lhisti,  Quietem  Monopol  eingeräumt  war,  welches  ihnen  zu  großen  Reich-^
  ern  verhalf,  die  man  ihnen  dann  von  Zeit  zu  Zeit  unter  Mord  und
1  "gießen  durch  rohen  Raub  wieder  abnahm.  Der  Zinsfuß  sank  von
an  mehr  und  mehr.  Namentlich  bei  Rentenkäufen,  also  bei  denjenigen
'  "elche  in  der  Form  gewährt  wurden,  daß  sich  der  Gläubiger  durch
r Q J 0be  einCr  Geldsumme  den  Bezug  einer  auf  ein  bestimmtes  Grundstück
er,.jährlichen  Rente  verschaffte,  wurde  er  immer  niedriger.  So  betrug
der  Basel  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  6—7  und  außerhalb
galten  o/o.  Ja  zur  Zeit  des  Konstanzer  und  des  Baseler  Concils
Linke,  O"  derartigen  Geschäften  bereits  5  <7 0  als  der  billige  Zinsfuß  2.  Dieses
ollerdj  bt) ^og  şiâ)  indeffen  nicht  ohne  zeitweilige  Unterbrechungen  und  ohne
kkrsack>ņ^  ""r  vorübergehende  rückläufige  Bewegungen,  welche  durch  allerlei
Ķriea^^'  "^besondere  aber  durch  politische  Verhältniße  und  durch  große
^àhr/  .^ŗdeigefûhrt  wurden.  So  waren  die  Religionskriege,  die  Frankreich
daşi  J  des  letzten  Drittels  des  16.  Jahrhunderts  verheerten,  daran  schuld,
lvijh^  %  ģêşitzliche  Zinsfuß  zu  jener  Zeit  daselbst  wieder  etwa  8  %  betrug,
Berh  ņ  Cl  ^4  danach  unter  Heinrich  IV.  nur  mehr  auf  6  und  unter  Colberts
—— Q  ^ung  im  Jahre  1665  sogar  nur  mehr  auf  5 # / 0  belief.  In  England
Zottig  Ludwig  der  Bayer  erlaubte  ihnen,  40%  zu  nehmen.  In  Frankreich
^selbst  '  Oesterreich  sogar  174%  üblich.  Siehe  Ratzinger  a.  a.  O.  288,  der
2  ļļ n  Wagendes  Beispiel  aus  dem  letztem  Lande  anführt.
'""scher  a.  a-.  O.  390.  391
            
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