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3. Kap. Der Zins.
'M allgemeinen übliche Höhe des Zinsfußes ohne weiteres als exorbitant zu
idnT Miwou ber unter günjHgenmingungeM a6ge#bfqiJ!
^arlehensverträge der Jetztzeit zn vergleichen. Auch darf man nicht
ņ wen, daß die hohen Zinsen, welche die Juden des Mittelalters vielfach
Wen \ der damals allgemein gebräuchlichen Höhe des Zinsfußes entsprochen
en. Tie deutschen Fürsten z. B. hatten im 14. Jahrhundert in der Regel
mehr als 10 % zu entrichten. Die Juden wurden eben von denjenigen
"IVruch genommen, welche anderswo keinen Credit fanden. Die Milde-^"g
der Zinsverbote der Kirche und insbesondere die Anerkennung des Titels
- uornm cessans, durch die mit der steigenden Cultur und der sort-'
Wenden Entwicklung der Industrie das Verbot des Zinsnehmens seine
-stche Bedeutung verlor, ermöglichte es den Gläubigen, ihr Geld ohne
^ »lensskrupel auszuleiheu. Darauf erfolgte natürlich eine bedeutende Zu-^
%ngeM§ von (Geldsummen, welche zu einer Ermäßigung des
den führen @0 hörte denn die abnorme Erscheinung auf, daß
selbst 3uben ' benen kirchliche und weltliche Gesetze das Zinsnehmen
schi 7"e b'e Titel gestatteten, weil man eben einsah, die menschliche Gesellwnne
ohne Credltgewährung nicht bestehen, eine Art von rücksichtslos
lhisti, Quietem Monopol eingeräumt war, welches ihnen zu großen Reich-^
ern verhalf, die man ihnen dann von Zeit zu Zeit unter Mord und
1 "gießen durch rohen Raub wieder abnahm. Der Zinsfuß sank von
an mehr und mehr. Namentlich bei Rentenkäufen, also bei denjenigen
' "elche in der Form gewährt wurden, daß sich der Gläubiger durch
r Q J 0be einCr Geldsumme den Bezug einer auf ein bestimmtes Grundstück
er,.jährlichen Rente verschaffte, wurde er immer niedriger. So betrug
der Basel Anfang des 15. Jahrhunderts 6—7 und außerhalb
galten o/o. Ja zur Zeit des Konstanzer und des Baseler Concils
Linke, O" derartigen Geschäften bereits 5 <7 0 als der billige Zinsfuß 2. Dieses
ollerdj bt) ^og şiâ) indeffen nicht ohne zeitweilige Unterbrechungen und ohne
kkrsack>ņ^ ""r vorübergehende rückläufige Bewegungen, welche durch allerlei
Ķriea^^' "^besondere aber durch politische Verhältniße und durch große
^àhr/ .^ŗdeigefûhrt wurden. So waren die Religionskriege, die Frankreich
daşi J des letzten Drittels des 16. Jahrhunderts verheerten, daran schuld,
lvijh^ % ģêşitzliche Zinsfuß zu jener Zeit daselbst wieder etwa 8 % betrug,
Berh ņ Cl ^4 danach unter Heinrich IV. nur mehr auf 6 und unter Colberts
—— Q ^ung im Jahre 1665 sogar nur mehr auf 5 # / 0 belief. In England
Zottig Ludwig der Bayer erlaubte ihnen, 40% zu nehmen. In Frankreich
^selbst ' Oesterreich sogar 174% üblich. Siehe Ratzinger a. a. O. 288, der
2 ļļ n Wagendes Beispiel aus dem letztem Lande anführt.
'""scher a. a-. O. 390. 391