160
Die Organisation.
sind: Syndizierte Walzwerkserzeugnisse in Düsseldorf, Fein- und Weißbleche in Köln, Roh
eisen und Eisenguß in Gelsenkirchen usw.; der Verkauf von Spezialerzeugnissen blieh dagegen
bei den einzelnen Werken 1 .
Für die Großbanken ist diese Frage seit langem brennend, worauf schon Leitner aufmerk
sam macht, wenn er feststellt, daß die übliche Zusammenfassung und Aneinanderreihung der
innerbetrieblichen Arbeit nach dem Gegenstand (Effekten, Coupons, Wechsel usw.), dann
nach Kunden in der Kontokorrentabteilung einer Nachprüfung hinsichtlich der Wirtschaft
lichkeit bedarf, und daß auch eine andere Gruppenbildung denkbar sei 1 2 . Die DD-Bank hat in
der letzten Zeit aus diesem Grunde und auch in folgerichtiger Durchführung der Abteilungs
kalkulation eine völlige Umstellung ihrer Abteilungen vorgenommen 3 . Sie faßt das laufende
Geschäft zu einzelnen Gruppen zusammen: RN = Reioh-Niohtbanken, RB = Reich-Banken,
„Ausland“ und „Beamte“. Die Gruppe RN ist unterteilt in 8 Abteilungen, welche alphabetisch
nach Kunden geordnet und abgetrennt sind, während die Gruppe „Ausland“ 4 Abteilungen
enthält, die nach Ländern, jedoch nicht streng regional, gruppiert sind. Das Kennzeichnende
ist nun der Aufbau einer derartigen Abteilung; sie enthält Direktion, Sekretariat, Giro- und
Korrespondenzabteilung, Buchhaltung, Expedition und Registratur, stellt also eine vollkom
mene kleine Bank innerhalb der DD-Bank dar. Auch die räumliche Aufteilung ist so gehalten:
je eine Abteilung (RN 1, RN 2 ...) ist in einem Raum untergebracht, welcher sogar einen
Schalter enthält, an dem die Kundschaft Auskunft einholen oder Rücksprache halten kann.
Die Sondergesohäfte sind dabei jedoch wieder herausgenommen und bilden als Zentrale Be
triebsabteilungen (Zentralkasse, Zentraldevisenabteilung, Zentralwechselabteilung, Zentral
scheckabteilung, Zentraleffektenabteilung) die sog. „Bank der Banken“ innerhalb des Haupt
geschäfts Berlin der DD-Bank (s. hierzu Abb. 5 S. 64, das nach Angaben der Bank selbst
entworfen wurde).
3. Die Regelung der Aufgaben. Zur Regelung der Aufgaben, d. h. der Aus- und
Gleichrichtung der Aufgaben nach Menge, Güte, Art, Zeit und ähnlichen Gesichts
punkten gehören im einzelnen die Aufgaben der zweckmäßigen Vorbereitung und
Führung aller betrieblichen Arbeiten; also die Bereitstellung der erforderlichen
Materialien, Arbeitskräfte und Arbeitsmittel, die Festlegung und Überwachung
der Zeiten, die Verteilung (Zuweisung und Zuführung) der Arbeitsstücke und der
laufende Aufsichtsdienst. Es ist im Grunde das, was Taylor in der Aufspaltung
der „Meisterfunktionen“ gefordert hat:
a) die Anleitung der Arbeit, d. h. die vorbereitenden Überlegungen über die Art und Mittel
der Axbeitserledigung (ob Maschine oder Hand, Durchschrift oder Druck, mündlich oder
schriftlich usw.) und die Festlegung, wo und wann im einzelnen die Erledigung vor sich gehen
soll oder kann;
b) die Vorrichtung der Arbeit, d. h. die Prüfung, ob alle Arbeitsmittel und Stücke in ge
nügender Verfassung und Menge zur rechten Zeit vorhanden sind, ob und was zur Erledigung
noch beschafft werden muß und ob die Beschäftigung richtig verteilt ist;
c) die Verteilung der Arbeit, d. h. die Bearbeitung und Ausgabe der von der Leitung in
großen Zügen festgelegten täglichen Arbeitsanweisungen, ferner die Festlegung der Arbeits
reihenfolge und auch die Zuweisung und die Zuführung der Arbeitsstücke oder Arbeitsmittel
zum Arbeitsplatz;
d) die Einstellung der Arbeit, d. h. die Festlegung der Arbeitsgeschwindigkeit und der Ar
beitszeiträume, also die Bestimmung des Beginnes und Endes der einzelnen Verrichtungen
und die Einschiebung und Beobachtung der notwendigen Pausen;
e) die Beaufsichtigung der Arbeit, d. h. das Wachen über Zucht und Ordnung und Pünkt
lichkeit der ausführenden Stellen, über die Einhaltung der gegebenen Anweisungen und Zeiten;
f) die Instandhaltung der Arbeitsmittel, d. h. die laufende Überwachung und Prüfung der
Arbeitsgeräte auf ihre Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit und vor allem in
bezug auf die Ungefährlichkeit für die mit ihnen arbeitenden Personen;
g) die Menschenführung, d. h. die Betreuung der beschäftigten Menschen im Hinblick auf
ihr Können, ihren geistigen und körperlichen Zustand, ihre charakterliche Verfassung, ihre
Wünsche und sonstigen Erfordernisse;
h) die Prüfung der Arbeit, d. h. die Feststellung, ob die fertiggestellte Arbeit nach Art,
Menge, Güte und Zeit den betrieblichen Anforderungen entspricht, wenn nicht, wo die Fehler
quellen sind, welcher Art diese sind, ob sachliche oder persönliche Gründe vorliegen, und welche
Mittel und Wege für die Vermeidung in Zukunft zu beachten sind.
1 Vereinigte Stahlwerke A.-G., Allgemeiner Führer, Ausgabe 1930, S. 77.
2 Leitner, Wirtsohaftslehre. S. 294/95.
3 Nach eigener Erkundigung.