Object: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Organisation. 
sind: Syndizierte Walzwerkserzeugnisse in Düsseldorf, Fein- und Weißbleche in Köln, Roh 
eisen und Eisenguß in Gelsenkirchen usw.; der Verkauf von Spezialerzeugnissen blieh dagegen 
bei den einzelnen Werken 1 . 
Für die Großbanken ist diese Frage seit langem brennend, worauf schon Leitner aufmerk 
sam macht, wenn er feststellt, daß die übliche Zusammenfassung und Aneinanderreihung der 
innerbetrieblichen Arbeit nach dem Gegenstand (Effekten, Coupons, Wechsel usw.), dann 
nach Kunden in der Kontokorrentabteilung einer Nachprüfung hinsichtlich der Wirtschaft 
lichkeit bedarf, und daß auch eine andere Gruppenbildung denkbar sei 1 2 . Die DD-Bank hat in 
der letzten Zeit aus diesem Grunde und auch in folgerichtiger Durchführung der Abteilungs 
kalkulation eine völlige Umstellung ihrer Abteilungen vorgenommen 3 . Sie faßt das laufende 
Geschäft zu einzelnen Gruppen zusammen: RN = Reioh-Niohtbanken, RB = Reich-Banken, 
„Ausland“ und „Beamte“. Die Gruppe RN ist unterteilt in 8 Abteilungen, welche alphabetisch 
nach Kunden geordnet und abgetrennt sind, während die Gruppe „Ausland“ 4 Abteilungen 
enthält, die nach Ländern, jedoch nicht streng regional, gruppiert sind. Das Kennzeichnende 
ist nun der Aufbau einer derartigen Abteilung; sie enthält Direktion, Sekretariat, Giro- und 
Korrespondenzabteilung, Buchhaltung, Expedition und Registratur, stellt also eine vollkom 
mene kleine Bank innerhalb der DD-Bank dar. Auch die räumliche Aufteilung ist so gehalten: 
je eine Abteilung (RN 1, RN 2 ...) ist in einem Raum untergebracht, welcher sogar einen 
Schalter enthält, an dem die Kundschaft Auskunft einholen oder Rücksprache halten kann. 
Die Sondergesohäfte sind dabei jedoch wieder herausgenommen und bilden als Zentrale Be 
triebsabteilungen (Zentralkasse, Zentraldevisenabteilung, Zentralwechselabteilung, Zentral 
scheckabteilung, Zentraleffektenabteilung) die sog. „Bank der Banken“ innerhalb des Haupt 
geschäfts Berlin der DD-Bank (s. hierzu Abb. 5 S. 64, das nach Angaben der Bank selbst 
entworfen wurde). 
3. Die Regelung der Aufgaben. Zur Regelung der Aufgaben, d. h. der Aus- und 
Gleichrichtung der Aufgaben nach Menge, Güte, Art, Zeit und ähnlichen Gesichts 
punkten gehören im einzelnen die Aufgaben der zweckmäßigen Vorbereitung und 
Führung aller betrieblichen Arbeiten; also die Bereitstellung der erforderlichen 
Materialien, Arbeitskräfte und Arbeitsmittel, die Festlegung und Überwachung 
der Zeiten, die Verteilung (Zuweisung und Zuführung) der Arbeitsstücke und der 
laufende Aufsichtsdienst. Es ist im Grunde das, was Taylor in der Aufspaltung 
der „Meisterfunktionen“ gefordert hat: 
a) die Anleitung der Arbeit, d. h. die vorbereitenden Überlegungen über die Art und Mittel 
der Axbeitserledigung (ob Maschine oder Hand, Durchschrift oder Druck, mündlich oder 
schriftlich usw.) und die Festlegung, wo und wann im einzelnen die Erledigung vor sich gehen 
soll oder kann; 
b) die Vorrichtung der Arbeit, d. h. die Prüfung, ob alle Arbeitsmittel und Stücke in ge 
nügender Verfassung und Menge zur rechten Zeit vorhanden sind, ob und was zur Erledigung 
noch beschafft werden muß und ob die Beschäftigung richtig verteilt ist; 
c) die Verteilung der Arbeit, d. h. die Bearbeitung und Ausgabe der von der Leitung in 
großen Zügen festgelegten täglichen Arbeitsanweisungen, ferner die Festlegung der Arbeits 
reihenfolge und auch die Zuweisung und die Zuführung der Arbeitsstücke oder Arbeitsmittel 
zum Arbeitsplatz; 
d) die Einstellung der Arbeit, d. h. die Festlegung der Arbeitsgeschwindigkeit und der Ar 
beitszeiträume, also die Bestimmung des Beginnes und Endes der einzelnen Verrichtungen 
und die Einschiebung und Beobachtung der notwendigen Pausen; 
e) die Beaufsichtigung der Arbeit, d. h. das Wachen über Zucht und Ordnung und Pünkt 
lichkeit der ausführenden Stellen, über die Einhaltung der gegebenen Anweisungen und Zeiten; 
f) die Instandhaltung der Arbeitsmittel, d. h. die laufende Überwachung und Prüfung der 
Arbeitsgeräte auf ihre Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit und vor allem in 
bezug auf die Ungefährlichkeit für die mit ihnen arbeitenden Personen; 
g) die Menschenführung, d. h. die Betreuung der beschäftigten Menschen im Hinblick auf 
ihr Können, ihren geistigen und körperlichen Zustand, ihre charakterliche Verfassung, ihre 
Wünsche und sonstigen Erfordernisse; 
h) die Prüfung der Arbeit, d. h. die Feststellung, ob die fertiggestellte Arbeit nach Art, 
Menge, Güte und Zeit den betrieblichen Anforderungen entspricht, wenn nicht, wo die Fehler 
quellen sind, welcher Art diese sind, ob sachliche oder persönliche Gründe vorliegen, und welche 
Mittel und Wege für die Vermeidung in Zukunft zu beachten sind. 
1 Vereinigte Stahlwerke A.-G., Allgemeiner Führer, Ausgabe 1930, S. 77. 
2 Leitner, Wirtsohaftslehre. S. 294/95. 
3 Nach eigener Erkundigung.
	        
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