Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Aufgabenverkettung.

161

Grob  gesehen  lassen  sich  die  aufgezählten  Arbeiten  der  Aufgabenregelung  in
vorbereitende,  beaufsichtigende  und  kontrollierende  trennen 1 .
Zur  Durchführung  der  hier  angegebenen  Maßnahmen  der  Aufgabenregelung
sind  in  den  großen  Betrieben  besondere  Stellen  ausgebildet;  in  Fertigungsbetrieben, ­
  wo  ein  besonderes  Bedürfnis  der  Regelung  besteht  (vor  allem  in  Betrieben ­
  mit  spezialisierter  Einzelfertigung),  ist  das  Arbeitsbüro  oder  Betriebsbüro
zuständig 1  2 .  In  Büro-  und  Verwaltungsbetrieben  ist  eine  derartig  eindeutige  Bezeichnung ­
  nicht  anzutreffen,  obwohl  eine  ähnliche  Stelle  fast  immer  vorhanden  ist;
oft  ist  die  Organisations-Abteilung  maßgebend  (dies  meist  in  Banken  und  Warenhäusern). ­
  Aber  es  ist  auch  eine  Erledigung  durch  die  leitenden  Stellen  im  kleinen
oder  mittleren  Betriebe  von  Fall  zu  Fall  denkbar.
Die  Durchführung,  auf  deren  Einzelheiten  hier  nicht  eingegangen  werden  kann,
geschieht  durch  besondere  Verfügungen:  vor  allem  ist  wesentlich  die  Einschaltung
der  Zeit,  also  die  Festlegung  und  Beobachtung  bestimmter  Zeitpunkte,  wie  auch
die  genaue  Darstellung  der  fortlaufenden  Folge  der  Aufgaben.  Die  Darstellung  des
Terminwesens  nimmt  daher  in  allen  Wirtschaftsbetrieben,  deren  Arbeitsvollzug
von  bestimmten  Lieferzeiten  abhängig  ist,  einen  breiten  Raum  ein.  Dies  sind  vor
allem  Maschinenfabriken  mit  Einzel-,  Serien-  und  Fließfertigung,  dann  aber  auch
Banken,  von  denen  eine  unverzügliche  Erledigung  der  Aufgaben  erwartet  wird,  oder
die  eine  jederzeitig  tagfertige  Übersicht  über  die  Geschäftslage  notwendig  machen.
Folgende  Arten  von  Arbeiten  sind  es,  die  im  allgemeinen  hierbei  im  Fertigungsbetrieb ­
  erledigt  werden  müssen  3 :
a)  „Arbeiten,  welche  zur  Fertigungsplanung  die  Kenntnis  der  für  die  Herstellung  eines
bestimmten  Erzeugnisses  wirtschaftlichen  Arbeitsverfahrens  unter  Verwendung  der  vorhandenen ­
  Einrichtungen  voraussetzen.“
b)  „Arbeiten,  die  vorwiegend  im  Ausschreiben  der  auf  der  Fertigungsplanung  beruhenden
Arbeitsunterlagen  (Aufträge,  Material-  und  Lohnscheine,  Begleitkarten  usw.)  bestehen.“
c)  „Arbeiten,  die  sich  aut  die  zeitliche  Steuerung  und  Überwachung  des  Fertigungsablauf
erstrecken.“
Wie  weit  im  einzelnen  diese  Regelung  geht,  und  wie  die  Zeitpunkte  für  die  einzelnen ­
  Arbeitsgänge  und  deren  Einsatz  festgelegt  werden,  kann  hier  nicht  weiter
verfolgt  werden.  Weitestgehende  Benutzung  von  Formularen  ist  dabei  notwendig.
Wie  im  Fertigungsbetrieb  zumeist  an  Hand  des  Auftrags  die  Aufgaben  geregelt
werden,  so  im  Warenhaus  an  Hand  der  Warenbewegung,  in  der  Bank  an  Hand  der
Buchungsaufgabe;  Vorschriften  besonderer  Art,  Parolebücher,  mündliche  und
schriftliche  Instruktionen,  täglich  ausgegebene  Dienstanleitungen  oder  schriftlich
fixierte  Arbeitsanweisungen  geben  den  untergeordneten  Stellen  genaue  Richtlinien
über  Art  und  Umfang  ihrer  Aufgaben  und  ermöglichen  somit  eine  Erledigung  im
Sinne  des  betrieblichen  Gesamtzweeks.
Als  Beispiel  soll  zum  Schluß  eine  Anweisung  einer  Berliner  Großbank  gegeben
werden,  welche  in  diesem  Fall  von  der  Organisationsabteilung  erlassen  wurde.
Anweisung.
Nachdem  nunmehr  der  weitaus  größte  Teil  aller  Buchungen  im  Durchsohriftverfahren  erledigt ­
  wird  —  die  Aufgaben  des  Devisengeschäfts  werden  auch  in  kurzer  Zeit  durchgeschrieben
—,  kann  am  3.  Januar  19..  mit  dem  maschinellen  Buohungsverfahren  begonnen  werden.
1  Die  Arbeitsregelung  in  Fertigungsbetrieben  hat  —  vor  allem  in  den  Jahren  der  Rationalisierung ­
  —  eine  große  Zahl  von  literarischen  Bearbeitungen  hervorgerufen,  die  im  einzelnen  hier
nicht  angeführt  werden  können.  Sie  sind  heile  Coutre-Thoms:  Orlex,  unter  den  Stichworten:
„Arbeitsbüro“  (S.  39),  „Arbeitsvorbereitung“  (S.  46),  „Arbeitsvermittlung“  (S.  45)  und„Terminwesen“
  (S.  493)  angegeben;  die  hier  besonders  durchgesehenen  Bücher  und  Zeitsohriftenaufsätze,
  vor  allem  über  Terminwesen,  sind  im  Literaturverzeichnis  angegeben.
2  Sehr  eingehende,  allgemein  unterrichtende  und  lehrreiche  Darstellungen  geben  Michel
(wohl  das  Standardwerk  dieses  Gebiets)  und  Hippier.
3  RKW.-Veröff.  Nr.  70,  S.  20.
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.

11
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.