Object : Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Yostsparkassen.


bereits erwähnt, hat man ihnen eine besondere Wirkung dadurch verschafft,
 dass der Arbeitgeber zu den Einlagen einen regelmässigen Zuzchuss
 leistete, der allerdings nicht zu jeder Zeit zur Verfügung der
Arbeiter gestellt wird, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen
herausgezogen werden darf, wie nach Ablauf einer bestimmten Zeit,
während welcher der Arbeiter dem Unternehmen treu gedient hat, im
Falle des Alters, der Arbeitsunfähigkeit, behufs Ankaufs eines Grundstücks
 ete. Diese Einrichtungen können natürlich nur von grossen,
günstig situierten Unternehmern geschaffen werden, mithin nur ausnahmsweise.
 Sie können deshalb in keiner Weise ausreichen und bedürfen
 einer Ergänzung,
2. Durch Association der ärmeren und mittleren Klassen selbst,
wie in den Schultze-Delitzschen Volksbanken, den schottischen und
schweizer Spar- und Leihbanken, sind Institute geschaffen, die der Bevölkerung
 näher treten, zu denen sie ein besonderes Vertrauen hat,
und für welche sie sich sehr zu interessieren pflegt, die deshalb sehr
dazu angethan sind, den Sparsinn zu fördern und zugleich den
beteiligten Kreisen die eingelegten Summen wieder zugänglich machen.
Nur die einfache Arbeiterbevölkerung pflegt ihnen fern zu stehen. Für
diese hat deshalb eine weitere Kategorie hauptsächliche Bedeutung.
Das sind 3, die Sparkassen von Staat und Gemeinden, deren
Wesen wir bereits zu erörtern Gelegenheit hatten. Notwendig ist es
ıber, auf eine besondere Kategorie derselben einzugehen, die allerdings
auch bereits mehrfach erwähnt wurde. Das sind:
4. Die Postsparkassen. Dieselben sind gegenwärtig in den
neisten Ländern, die hier in Betracht kommen können, zur Durch-‘ührung
 gebracht. In England sind sie von Gladstone 1861 eingerichtet,
die Einlagen können im Betrage von einem Shilling bis 30 £ gemacht
werden. Der Höchstbetrag eines Sparers ist auf I50 £ normiert, die
Verzinsung mit 2!/, %, vorgesehen. Ende 1897 waren gegen 7!/, Mill.
Sparer d. s, 18,4%, der Bevölkerung mit einem Gesamtguthaben von
123 Mill. £ daran beteiligt. Seit 1865 ist damit auch eine Rentenand
 Lebensversicherung verbunden, von der aber nur sehr beschränkter
 Gebrauch gemacht wird.
In Frankreich ist seit lange das Sparen der Bevölkerung staatlich
 erleichtert, vor allem dadurch, dass Jedem die Beteiligung an der
Staatsschuld durch kleine Einlagen bei der Staatsschuldverwaltung in
der Form des Kaufs von Renten allgemein gestattet ist. So bildet
die Staatsschuldenkasse gewissermassen eine grosse Volkssparkasse.
Ausserdem aber sind überall Sparkassen unter Staatsverwaltung eingerichtet,
 welche Einlagen aufnehmen. Die Summen fliessen in den allgemeinen
 Staatssäckel, der sie nach Verlangen wieder herauszugeben
verpflichtet ist. Um hier die Einlage zu erleichtern, wurde 1875 durch
Dekret des Präsidenten verfügt, dass die Steuererheber und Postamtsvorsteher
 auf Wunsch der Sparkassenvorstände für Rechnung der Sparzasse
 ihres Departements Spargelder annehmen und zurückzahlen können.
Doch wurde davon nur wenig Gebrauch gemacht. 1882 sind dann die
Postsparkassen eröffnet, die 1897 2892000 Einleger mit einem Gesamtguthaben
 von 844 Mill. Fres. zählten. In demselben Jahre wurden
2,9 Mill. Einzahlungen mit 366 Mill. Fres. und 1,4 Mill. Auszahlungen
über 237 Mill. Fres. gemacht.
            
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