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Wirkung, daß fünf ihr angehörende
Delegierte, nämlich
Albert Auerbach, Max Baetge,
Adolph Schultze, Wilh. Werner
und Karl Wildberger es ablehnten,
einer vom Kongreß zur
Untersuchung ihrer Anklagen eingesetzten
Kommission Rede und
Antwort zu stehen, vielmehr freiwillig
auf die Zugehörigkeit zur
Partei verzichteten. Indes erklärte
der Kongreß auf Antrag
der Kommission noch ausdrücklich
mit allen gegen elf Stimmen
Werner und Wildberger, und
ebenso R. Baginski und Otto
Lamprecht, falls sie an ihrer Angriffsweise
festhielten, nicht mehr
als Parteigenossen anzuerkennen.
Maßgebend war dafür, daß die
Genannten nach Ansicht der Kommission
und des Kongresses wiederholt
verdächtigende Angriffe ausgestreut
hatten, ohne Beweise für
sie zu erbringen, noch sie, wo die Unbegründetheit fessstand, zurückzuziehen.
Damit war die Frage der Opposition der „Jungen", soweit die Parteikongresse
in Betracht kamen, erledigt. Über die Bewegung selbst wird in
einem besonderen Kapitel berichtet. Lier sei nur noch erwähnt, daß der
vorerwähnte Ausschluß im Jahre 1902 vom Münchener Parteitag wieder
aufgehoben wurde.
Von Bedeutung für Berlin war der Beschluß des Erfurter Kongresses,
der den Berliner Genossen das Recht einräumt, durch eine von
ihnen zu ernennende Kommission von neun Mitgliedern in Gemeinschaft
mit dem Parteivorstand die Kontrolle des lokalen Teils des „Vorwärts"
zu übernehmen.
Der dritte Parteitag, den die Partei unter den» gemeinen Recht abhielt,
fand in Berlin statt. Er tagte hier vom 14. bis 21. Noveinber 1892
in den Konkordia-Festsälen, deren würdige Ausstattung die Berliner
Genossen sich zur besonderen Aufgabe gemacht hatten. Seine bemerkenswertesten
Beschlüsse sind eine Resolution gegen den Staatssozialismus,
die diesen für konservativ, die Sozialdemokratie aber für in ihrem Wesen
revolutionär und daher mit dem Staatssozialismus in unversöhnlichem
Gegensatz stehend erklärte, sowie eine Resolution über die Genossenschaften,
den Boykott und die gewerkschaftliche Kontrollmarke,
die, ohne diese Mittel des Arbeiterkampfes zu verwerfen, doch vor übertriebenen
Erwartungen hinsichtlich ihrer Wirkungskraft und namentlich vor
der Auffassung warnte, mittels der Kontrollschutzmarke die gewerkschaftliche
Organisationsarbeit überflüssig zu machen. Bezüglich des Boykotts erklärte
die Resolution sich gegen jeden Versuch, durch dieses Mittel die persön-