Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Wirkung,  daß  fünf  ihr  angehörende ­
  Delegierte,  nämlich
Albert  Auerbach,  Max  Baetge,
Adolph  Schultze,  Wilh.  Werner
und  Karl  Wildberger  es  ablehnten, ­
  einer  vom  Kongreß  zur
Untersuchung  ihrer  Anklagen  eingesetzten ­
  Kommission  Rede  und
Antwort  zu  stehen,  vielmehr  freiwillig ­
  auf  die  Zugehörigkeit  zur
Partei  verzichteten.  Indes  erklärte ­
  der  Kongreß  auf  Antrag
der  Kommission  noch  ausdrücklich ­
  mit  allen  gegen  elf  Stimmen
Werner  und  Wildberger,  und
ebenso  R.  Baginski  und  Otto
Lamprecht,  falls  sie  an  ihrer  Angriffsweise ­
  festhielten,  nicht  mehr
als  Parteigenossen  anzuerkennen.
Maßgebend  war  dafür,  daß  die
Genannten  nach  Ansicht  der  Kommission ­
  und  des  Kongresses  wiederholt
  verdächtigende  Angriffe  ausgestreut ­
  hatten,  ohne  Beweise  für
sie  zu  erbringen,  noch  sie,  wo  die  Unbegründetheit  fessstand,  zurückzuziehen.
Damit  war  die  Frage  der  Opposition  der  „Jungen",  soweit  die  Parteikongresse ­
  in  Betracht  kamen,  erledigt.  Über  die  Bewegung  selbst  wird  in
einem  besonderen  Kapitel  berichtet.  Lier  sei  nur  noch  erwähnt,  daß  der
vorerwähnte  Ausschluß  im  Jahre  1902  vom  Münchener  Parteitag  wieder
aufgehoben  wurde.
Von  Bedeutung  für  Berlin  war  der  Beschluß  des  Erfurter  Kongresses, ­
  der  den  Berliner  Genossen  das  Recht  einräumt,  durch  eine  von
ihnen  zu  ernennende  Kommission  von  neun  Mitgliedern  in  Gemeinschaft
mit  dem  Parteivorstand  die  Kontrolle  des  lokalen  Teils  des  „Vorwärts"
zu  übernehmen.
Der  dritte  Parteitag,  den  die  Partei  unter  den»  gemeinen  Recht  abhielt, ­
  fand  in  Berlin  statt.  Er  tagte  hier  vom  14.  bis  21.  Noveinber  1892
in  den  Konkordia-Festsälen,  deren  würdige  Ausstattung  die  Berliner
Genossen  sich  zur  besonderen  Aufgabe  gemacht  hatten.  Seine  bemerkenswertesten ­
  Beschlüsse  sind  eine  Resolution  gegen  den  Staatssozialismus,
die  diesen  für  konservativ,  die  Sozialdemokratie  aber  für  in  ihrem  Wesen
revolutionär  und  daher  mit  dem  Staatssozialismus  in  unversöhnlichem
Gegensatz  stehend  erklärte,  sowie  eine  Resolution  über  die  Genossenschaften, ­
  den  Boykott  und  die  gewerkschaftliche  Kontrollmarke,
die,  ohne  diese  Mittel  des  Arbeiterkampfes  zu  verwerfen,  doch  vor  übertriebenen ­
  Erwartungen  hinsichtlich  ihrer  Wirkungskraft  und  namentlich  vor
der  Auffassung  warnte,  mittels  der  Kontrollschutzmarke  die  gewerkschaftliche
Organisationsarbeit  überflüssig  zu  machen.  Bezüglich  des  Boykotts  erklärte
die  Resolution  sich  gegen  jeden  Versuch,  durch  dieses  Mittel  die  persön-
            
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