Full text : Der Pommersche Landbund

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handelt?  sondern  um  Arbeitsunterbrechung  unter  der  Voraussetzung,  daß
die  Arbeit  unter  veränderten  Verhältnissen  fortgesetzt  wird.  Daher  kann
ein  Streik  nicht  unter  allen  Umständen  ein  wichtiger  Grund  zur  sofortigen
Auflösung  des  Arbeitsverhältnisses  sein.  (Niemals!)  Die  Verordnung
selbst  ist  vom  Reichsarbeitsminister  schon  als  verbesserungsbedürftig  anerkannt ­
  worden.  Es  soll  auch  in  den  Fällen  der  Entlassung,  die  nicht  zur
Verminderung  der  Arbeiterzahl  dienen  sollen  —>  davon  ist  man  anfänglich
ausgegangen  sich  der  Schlichtungsausschuß  mit  der  Frage  beschäftigen.
Es  wird  unsere  Aufgabe  sein,  uns  mit  bestimmten  Vorschlägen  an  die
zuständigen  Stellen  der  Reichsregierung,  insbesondere  an  das  Reichsarbeitsministerium ­
  zu  wenden,  um  weitere  Verbesserungen  durchzusetzen.  Auch
bei  der  Beratung  des  Betriebsräte-Gesetzes  wird  versucht  werden,  in  dieser
Hinsicht  etwas  zu  tun.
Hierauf  tritt  die  Mittagspause  ein.  Schluß  \'A  Uhr.

Schmidt  eröffnet  die  Nachmittagsversammlung  um  2‘A,  Uhr:  Wir
bitten  um  Einsendung  des  Materials,  vor  allem  der  Bekanntmachungen  der
Kreisblätter.  Der  Verbandsvorstand  hat  sich  in  der  letzten  Sitzung  damit
beschäftigt,  was  in  Pommern  geschehen  soll.  Wir  wollen  zwar  vorläufig
mit  der  Besetzung  der  Gauleiterposten  nicht  über  den  Kreis  eines  Regierungsbezirks ­
  hinausgehen.  Bei  den  besonderen  Verhältnissen  in  Pommern  wollen
wir  aber  etwas  weitergehen.  Darum  wollen  wir  die  Bezirke  Köslin,  Stettin
und  Stralsund  noch  in  Unterbezirke  teilen.  Ferner  soll  in  Pommern  eine
Zentrale  geschaffen  werden,  die  die  Presse  bearbeitet  und  die  Flugblätter
schreibt.  (Lebhafte  Zustimmung.)  Wir  können  heute  noch  nicht  entscheiden,
ob'  diese  Zentrale  nach  Stettin  kommt.  Es  ist  das  eine  Personenfrage.  Im
Januar  wird  die  neue  Einteilung  erfolgen.  Eine  Zentrale  muß  jedenfalls
den  Kampf  mit  dem  Pommerfchen  Landbund  aufnehmen.  Dazu  gehört  ein
Mann,  der  federgewandt  ist.  Ferner  muß  die  Verbreitung  von  Flugblättern
organisiert  werden.  Wenn  in  der  ländlichen  Presse  sich  irgendwelches
Material  findet,  dann  muß  uns  das  zugesandt  werden.
Weiter  müssen  wir  uns  mit  der  Frage  der  Kündigung  beschäftigen.  Es
wird  immer  geredet  von  Maßregelungen.  Wir  müssen  erwarten,  daß  wir
über  solche  Fälle  genauer  informiert  werden,  und  es  müssen  dis  Namen
angegeben  werden  und  auch  die  Gpünde  angeführt  werden,  weshalb  die
Entlassung  erfolgt  ist.  So  schlau  sind  ja  die  Junker,  daß  sie!  nicht  die  Orgnnisationszugehörigkeit
  als  Grund  angeben.  (Zuruf:  Das  tun  sie  doch!)
Dann  muß  auch  angegeben  werden,  wie  lange  der  Kollege  auf  dem  Gut
beschäftigt  war.  Hätte  ich  im  Sommer  oder  jetzt  bei  der  Interpellation
in  der  Landesversammlung  reichliches  Material  über  Maßregelungen  gehabt, ­
  dann  hätte  ich  das  gedruckt  im  Hause  vorher  verbreitet  und  brauchte
gar  nicht  in  der  Rede  die  einzelnen  Fälle  auszuführen.  —  Eine  andere
Frage  ist  die,  was  wir  auf  denn  Gebiete  der  Gesetzgebung  tun.  Da  müssen
wir  verlangen,  daß  Kündigungen  möglichst  hintangehalten  werden,  daß
Entlassungen  nicht  ohne  weiteres  erfolgen  können,  sondern  daß  darüber
erst  der  Schlichtungsausschuß  zu  entscheiden  hat.  (Sehr  richtig!)  Wir
müssen  den  ß  16  der  Landarbeitsordnung  bester  auslegen.  Wenn  ein  Arbeiter ­
  stiehlt  oder  den  anderen  Arbeiter  verprügelt  oder  dem  Arbeitgeber
Prügel  androht,  dann  muß  jede  Regierung  das  als  Entlassungsgründe  anerkennen. ­
  Aber  diese  Gründe  müssen  etwas  fester  umschrieben  werden.
Anderseits  meinen  wir,  man  soll  nicht  alles  von  der  Gesetzgebung  verlangen;
denn  das  hat  feine  Gefahren,  selbst  wenn  wir  statt  der  Koalitionsregierung
            
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