Full text: Der Pommersche Landbund

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Die wirtschaftliche Lage ist so, daß wir auf alles gefaßt fein 
müssen. Herr v. Wangenheim macht darauf aufmerksam, daß es Aufgabe der 
. Landwirtschaft Pommerns sei, in erster Linie die Ernährung deBKrejsstädte, ins 
besondere die Ernährung von Stettin, restlos und in allem Umfange sicherzustellen, 
und zwar unter Heranziehung der Genossenschaften.. 
Bei der augenblicklichen wirtschaftlichen Lage ist-zu erwarten, daß die Land 
wirtschaft völlig auf Selbsthilfe angewiesen bleibt. Infolgedessen ist es notwendig, 
zuverlässige und st a a t s e r h alten de Elemente in größerer 
Zahl in der Landwirtschaft des Kreises aufzunehmen. Es 
wird nicht verkannt, daß die Aufnahme solcher Herren auf dem Lande manchmal 
mit Schwierigkeiten verbunden sein mag. Die Schwierigkeiten müssen aber rück 
sichtslos überwunden werden. In Berlin besteht „dar nationale Heimatbund zur 
Versorgung Heeresentlassener", 'Berlin W. 9, Schillingstraße Nr. 14-18. Dieser 
Heimatbund macht es sich zur Ausgabe, die zuverlässigen Elemente des aufgelösten 
Heeres insbesondere Offiziere dem Lande z u überweisen. Bei dem 
Ernst der Lage bitten^wir uns umgehend Nachricht zukommen zu lassen, o b und 
w i e v i e l O f f i z i e r e und sonstige zuverlässige Leute Sie in 
Ihrer Häuslichkeit oder in der Häuslichkeit der Mitglie 
der Ihrer Bezirksgruppe, aufzunehmen verm ö ch t e n. 
Wir bitten, wegen dieser Frage eiligst vertrauliche U m f r a g e bei 
den Besitzern Ihrer 'Bezirksgruppe zu halten, um die Zahl der aufzunehmenden 
Personen hierher bis spätestens 25. Oktober d. I. mitzuteilen, da wir für den 
Kreis die Zahl der gewünschten Herren dem „Nationalen Heimatbund" Berlin 
eiligst mitteilen wollen. 
Mit Bundesgruß gez. Dr. Wolfgram in. 
Auk die tut Interesse der Sicherstellung der lnndivirtschastlichen Arbei 
ten erlassene Verordnung des Pr. Land w irtschafts-Mini st e r i - 
ums vom 2, September 1919 veröffentlicht^ hinterpommersche Junker 
am 10. September 1010 folgenden „Erlaß": 
Die von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und 
Forsten erlassene „Verordnung betr. die Sicherstellung landwirtschaftlicher Ar 
beiten" vom 2. 9.19 ist r e ch t s u n g L l t i g. Der. Versuch des- Ministers, sie auf 
§ 1 der Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. 11. 1918 zu 
stützen, ist rechtsirrig; denn die Störungen des Wirtschaftslebens durch Streits 
in der Landwirtschaft sind keine Folgen der Demobilmachung. 
Da die ganze M i n i ste r i a l v e r o r d n u n g u n g ü l t i g ist, so ist auch 
die Anordnung über Arbeitsbedingungen für landwirtschaft 
liche Arbeiter, die der Regierungspräsident — als Demobilmachungskom- 
missar in den nächsten Tagen für den Kreis Neustettin— wie schon am 3. 9- für 
Belgard geschehen — erlassen wird rechtswidrig und ungültig. 
Die Unterzeichneten halten es für ihre P a t r i o t i s ch e P f l i ch t, sich nicht 
an dieser Rechtsbeugung zu beteiligen; sie lehnen daher 
die Annahme der Bedingungen ab und bitten ihre Berufsgenossen, 
zur Abwehr der rechtswidrigen U e b e r g r i f f e de? Landwirtschafts 
ministers ebenso zu verfahren. 
von B o n i n> - B a h r e n b u s ch, Vors, des landw. Vereins Neustettin, 
von Gand eck er-Zuch, Vors, des landw. Vereins Bärwalde, 
von Hertzberg-Lottin, Vors, der Kreiskommission. 
B e i g e I - H o h e n f e ld e, Vors, des landw. Vereins Tempelburg.
	        
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