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In KlUtzow erhalten freie Arbeiter 3 Mk. pro Tag und freie Ver
pflegung. Die russischen Gefangenen aber erhalten pro Tag noch 1 Mark
inehr in bar. Der Besitzer B i e n d e r hat erklärt: Wenn euch das nicht ge
nug ist, dan sucht euch andere Arbeit. Uber derartige Behandlung herrscht un
geheure Erbitterung.
JnVölzkow sind drei Kollegen gekündigt. Alle Vorstandsmitglieder der
Ortsgruppen.
Aus dem Kreise Schivelbein liegt ein Antrag vor, die Arbeiter gegen
diese Entlassungen zu schützen; andernfalls seien sie gezwungen, in Streik zu
treten. Ferner wird beantragt, daß keine polnischen Schnitter eingestellt wer
den dürfen ohne Zustimmung des Landarbeiter-Verbandes, weil Arbeitskräfte
genügend vorhanden find.
Auf dem Gute K l e m z o w bei Schivelbein haben am 1. Januar 1920
sieben Familien ihre Entlassung erhalten, und zwar wurde als Grund an
gegeben, daß der Besitzer keine einzelnen Leute mehr beschäftigen will. Dieser
Grund ist aber schon dadurch hinfällig, daß eine Familie, die auch die Kün
digung erhielt, drei Männer auf Arbeit schickt, die alle Männerarbeit ver
richten. Aüch der Vertrauensmann der dortigen Ortsgruppe, R. P., hat den
Entlassungsschein erhalten. Die Entlassung wurde ausgesprochen von dem
neuen Administrator, der erst am 28. Dezember 1919 seine Stelle dort ange
treten hatte und daher über die Arbeit der einzelnen noch gar nicht orientiert
war. Der frühere Administrator war mit der Arbeit immer zufrieden und
hat dies auch dem Vertrauensmann, P., gegenüber ausgesprochen.
An den Deutschen Landarbeiter-Verband,
Perbandsvorstand.
Stettin, den 15. Januar 1920.
Ich mache auf einige Maßnahmen einzelner Landwirte aufmerksam, die
eine Nachprüfung und unter Umständen eine Bestrafung der Schuldigen er
fordert. Der Gutsbesitzer Dr. Leonhard vom Gut K lempzo w , Kreis
Schivelbein, hat im vollen Bewußtsein Sommerroggen und Wiesenheu nicht
einbringen lassen. Mitte September ist dem Herrn Inspektor Timm vom
Gut Klempzow, durch den Vertrauensmann des Landarbeiter-Verbandes
W. Dopte, Schivelbein, mitgeteilt worden, daß die Arbeiter, um die
Ernte re st los einzubringen, auch Sonntags arbeiten
wollten. Sie wollten sich verpflichten, von morgens
5 Uhr, ui i t zwei Stunden Unterbrechung, die für die
einzelnen Eß stund en in Frage kommen sollten, bis
Sonnenuntergang zu arbeiten. Für diese Zeit wurde eine
Lohnentschädigung für das Mähen.von Mengfutter 10 Mk., und
für das Mähen von Wiesen und Serradella 8 Mk. gefordert. Der
Inspektor Timm lehnte dieses Anerbieten ab und erklärte darauf, wenn
die Arbeiter nicht für 4 Mk. diese Ar beiten ausführen
wollten, so könne das Getreide verfaulen. So ist es dann auch ge
kommen. Am 4. Januar d. I. ist festgestellt worden, daß noch Sommer
roggen in Mandeln auf dem Acker steht und Wiesen nicht gemäht worden
sind. Hier dürfte es sich um einen Fall handeln, wo eine zwangsweise Be
wirtschaftung am Platz ist. Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Grund
besitzer eine gereizte Stimmung der Landarbeiter geradezu herausfordern,
gibt folgender Vorfall.
Der Rittergutsbesitzer Hoppenrath in Lankow, Kreis Schivelbein,
traf mit einer Anzahl Arbeiter nachstehende schriftliche Vereinbarung.