Full text : Der Pommersche Landbund

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Lankow,  den  22.  Juni  1919.
Der  Arbeitgeber  zahlt  außer  dem  tarifmäßigen  für  den  hiesigen  Kreis
bindenden  Vertrag,  laut  welchem  der  erste  Mann  jährlich  2490  Mk.,  der
erste  Hofgänger  850  Mk.  usw.  erhalten  sollen,  nach  beendeter  Getreideernte ­
  100  Mk.,  und  nach  beendeter  Hackfruchternte  abermals  100  Mk.  an
jede  Familie.
Außerdem  soll  jede  Familie  noch  eine  Cxtrazulage  von  10  Zentner
Kartoffeln  erhalten.  Dafür  verpflichten  sich  die  unterzeichneten  Arbeitnehmer, ­
  die  ihnen  übertragenen  Arbeiten  willig  zu  verrichten  und  namentlich ­
  die  im  Tarif  vorgesehene  Arbeitszeit,  wonach  beispielsweise  in  der
Sonnenwende,  täglich  elf  Stunden  gearbeitet  werden  müssen,  unverzüglich
einzuhalten.
Auch  will  der  Arbeitgeber,  bei  zufriedenstellender  Leistung,  von  einem
Abzug  des  Deputates  für  die  Streiktage,  ganz  entschieden  Abstand  nehmen.
Bei  ungünstiger  Witterung  will  sich  der  Arbeitgeber  mit  lOt^stündiger
Arbeitszeit  einverstanden  erklären.
gez.  Hoppenrath.
gez.:  Brandt,  Hein,  Teich,  Urban,  O.  Wiese,  Barkow,
Wardin,  Stengert,  Kornett,  Wiese  und  Haß.
Nachdem  die  Ernte  re  st  los  eingebracht  worden  war
und  die  Arbeiter  den  Gutsherrn  an  das  Versprochene
erinnerten,  erklärte  der  Gutsherr:  „er  pfeife  auf  hie
Vereinbarung".
Welche  ungeheure  Erregung  solche  Maßnahmen  in  den  Kreisen  der  Landarbeiter ­
  auslösen,  braucht  nicht  näher  erörtert  zu  werden.  Verschlimmert
wird  dieser  Zustand  noch  dadurch,  daß  der  Vertrauensmann  D.  aus  Schivelbein,
  der  mit  den  einzelnen  Gutsbesitzern  über  diese  Frage  verhandeln
wollte,  wozu  er  durch  die  Arbeiter  autorisiert  war,  wegen  Hausfriedensbruchs
angeklagt  und  in  einem  Fall  mit  150  Mk.  Geldstrafe  bestraft  worden  ist,
während  der  Amtsanwalt  20  Mk.  Geldstrafe  beantragt  hatte.
Kreis  Lauenburg.  Adolf  Decker.
Der  Arbeiter  A.  M.  in  Vietzig  b.  Freest,  Kreis  Lauenburg,  Pommern,
Kassierer  unserer  dortigen  Zahlstelle,  hat  zuür  1.  April  1920  seine  Kündigung
erhalten.  Besitzer  ist  v.  Weiher  in  Vietzig.  Gegen  M.  ist  seitens  des  Besitzers ­
  v.  Weiher  die  Räumungsklage  erhoben  worden.  Außerdem  sind  noch
weitere  acht  Arbeiter  gekiindigt  worden,  ohne  Grund  und  Ursache.  Alle  sind
Mitglieder  des  Deutschen  Landarbeiter-Verbandes.
Kreis  Kolberg-Körlin.
Gutsbesitzer  Mengel  hat  am  22.  September  drei  Arbeiter  entlassen  mit
der  Bemerkung,  das  Essen  für  diese  Arbeiter  werde  ihm  zu  teuer.  Es  handelt
sich  um  Unverheiratete,  die  auf  dem  Gute  verpflegt  wurden.  Dieser  Gutsbesitzer ­
  hat  inzwischen  50  Polen  eingestellt.  Mengel  hat  im  Sommer  dieses
Jahres  versucht,  einen  Kreisvertrauensmann  bei  Tarifverhandlungen  mit
einem  Geschenk  von  50  Mk.  zu  bestechen.
Resolution  der  Kollegen  des  Kreises  Kolberg-Körlin.
Die  am  4.  Januar  1920  in  G  r.  I  e  st  i  n  und  F  r  i  tz  o  w  ,  Kreis  Kolberg-Körlin,
  von  Uber  500  Kollegen  besuchte  Kreisgeneralvcrsammlung  des
D.  L.-P.  beschließt  einstimmig:
Den  Verbandsvorstand  zu  ersuchen,  mit  allen  Mitteln  gegen  die  überhandnehmenden ­
  Entlassungen  der  organisierten  Kollegen  mit  aller  Schärfe
vorzugehen.
            
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