Full text: Der Wald und seine Arbeiter

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Bezirk, für welchen 
der Lohnsatz gilt 
Tage- oder Stundenlöhne 
Freistaat Gotha 
Staatsforstverwalt, 
u. Landesvermög.- 
Verwaltung 
Stundenlöhne: W Ä 
Für Arbeiter über 18 Jahre......... 1,20 2,— Mk. 
„ „ von 16—18 Jahren....... 0,90 1,50 „ 
„ „ unter 16 „ 0,60 1,— „ 
„ Arbeiterinnen über 16 Jahre 0,60 1,— „ 
„ „ unter 16 Jahren 0,40 0,66 „ 
Echwarzburg-Rudol- 
stadt. Oberherrsch. 
Stundenlöhne: 
Für Arbeiter über 18 Jahre. 1,80 Mk. 
„ „ von 16—18 Jahren. j 1,40 „ 
„ „ unter 16 „ 1,— „ 
Schwarzburg-Rudol 
stadt. Staatsforst 
Rathsfeld ii. Seega 
Stundenlöhne: 
Für Arbeiter über 18 Jahre 1,80 Mk. 
„ „ von 16—18 Jahren 1,40 „ 
„ „ unter 16 „ 1,— „ 
Schwarzburg- 
Sondershausen. 
Oberherrschaft 
Stundenlöhne: 
Für Arbeiter über 18 Jahre. 1,60 Mk. 
„ „ von 16—18 Jahren 1,40 „ 
// rr // 15 16 ,, 1, ff 
„ „ unter 15 „ ........... 0,80 „ 
„ Arbeiterinnen über 18 Jahre 1,20 „ 
„ „ von 16—18 Jahren 1,— „ 
„ „ unter 16 „ 0,80 „ 
Schwarzburg- 
Sondershausen. 
Unterherrschast 
Stundenlöhne: 
Für Arbeiter über 18 Jahre.............. 1,50 Mk. 
„ „ von 16—18 Jahren 1,30 „ 
„ „ unter 16 „ 0,90 „ 
„ Arbeiterinnen über 16 Jahre 1,10 „ 
„ „ unter 16 Jahren . 0,80 „ 
Mecklenburg- 
Schwerin 
Tagelohn für vollkräftige Männer 8,50 Mk. 
„ „ alte Männer 4,80 „ 
„ „ Frauen 4,50 „ 
„ „ schulpflichtige Kinder 2,50 „ 
Mecklenburg-Strelitz. 
Für d.Stargardter 
Kreis 
Tagelohn für vollkräftige Männer 8,— Mk. 
„ „ Frauen 4,— „ 
„ „ Kinder 2,50 „ 
„ „ 16—16jährige 3,— 
„ „ ältere Arbeiter 4,— „ 
Hessen-Darmstadt 
Stundenlöhne: Lohngebiet 12 8 
Für alle Holzhauer über 18 Jahre. . . 2,40 2,15 1,90 Mk. 
„ jugendl. „ von 17—18 Jahren 2,— 1,75 1,50 „ 
„ „ „ „ 16-17 „ 1,70 1,45 1,20 „ 
„ „ „ „ 15-16 „ 1,40 1,15 0,90 
Freistaat Koburg 
Stundenlöhne: 
Für männliche Arbeiter über 18 Jahre ....... 1,80 Mk. 
„ „ „ von 16—18 Jahren .... 1,40 „ 
„ „ „ 14-16 „ .... 0,90 „ 
„ weibliche „ über 18 Jahre 1,— „ 
„ „ „ von 16—18 Jahren .... 0,80 „ 
„ „ „ „ 14-16 „ .... 0,60 „ 
Vorstehende Stundenlöhne gelten nur für wollwertige 
Arbeiter, nicht für Notstandsarbeiter mit geminderter Leistungs 
fähigkeit.
	        
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