Full text : Der Wald und seine Arbeiter

Bezirk,  für  welchen
der  'Lohnsatz  gilt

Tage-  oder  Stundenlöhne

Kreis  Oberbarnim.
Privatforsten

Stundenlöhne:  Holzhauer.
Bolleistnnqsfähige  über  16  Jahre  1,20  Mk.
Unter  16  Jahren  und  Nichtleistungsfähige  0,75  „
Wege-  und  Kulturarbeiter:
Über  18  Jahre  0,90  Mk.
Von  16—18  Jahren  0,70  „
Unter  16  Jahren  0,60  „
Arbeiterinnen  über  18  Jahre  .  .  0,70  „
„  von  16—18  Jahren  0,60  „
„  unter  16  „  0,50  „

Forstamt  Heidelberg

Stundenlöhne:
Für  Arbeiter  über  20  Jahre  ,  .  .  .  .  1,40  Mk.
„  „  von  18-^20  Jahren.  1,20  „
v  "  n  16-18  „  1,—  „
„  „  „  14-16  „  0,75  „
„  Arbeiterinnen  über  16  Jahre  0,80  „
„  „  von  14—16  Jahren  .  0,65  „
Zu  diesen  Löhnen  kommt  noch  eine  Teuerungszulage,  deren
Höhe  im  Vertage  nicht  genannt  wird.

Fürstlich  Schaum-^
bnrg-Lippesche
Forstverwaltung

Tagelohn  für  vollwertige  Arbeiter  7,20  Mk.  und  eine
Teuerungszulage  von  4,80  Mk.  pro  Tag.

Oberförsterei  Steinkrug ­
  in  Hannover

Der  Tagelohn  beträgt  9  Mk.,  für  Invalide  und  Jugendliche
»ach  Uebereinkunft.  Die  Holzkäufer  des  Reviers  müssen  einen
Tagclohn  von  11  Mk.  nach  den  Bestimmungen  des  Tarifs  zahlen.

Bezirksarbeitsgemeinschaft
  der
Amtshauptmsch.
der  Stadt  Plauen

In  gemischten  land-  und  forstwirtschaftlichen  Betrieben
werden  die  Löhne  und  Deputate  wie  bei  den  Landarbeitern
gezahlt.  Es  gelten  die  Löhne,  die  für  Landarbeiter  festgesetzt
sind:  Barlohn  53  Pf.  pro  Stunde  für  Verheiratete.

Stadt  Warstein
in  Westfalen

a)  Stundenlöhne  für  Arbeiter  (Facharbeiter):
Von  20  Jahren  und  darüber  2,25  Mk.
„  17—20  Jahren  1,75  „
//  15  17  ,,  ............  .  .  .  -  .  »  »  1,  rr
„14  „  0,80  „
b)  Für  Arbeiterinnen:
Von  20  Jahren  und  darüber  1,20  „
„  17—20  Jahren  1,—  „
„  15—17  „  0,75  „
„  14  ,,  0,50  „
Bei  Arbeiten  auf  Sumpf-  oder  Wasserstellen  ist,  wie  dies
bisher  üblich  war,  auf  vorstehende  Lohnsätze  ein  Zuschlag  von
40  Prozent  zu  vergüten.

Badischer  Waldbesitzer-Verband


Die  Festsetzung  der  Lohnhöhe  erfolgt  durch  örtliche  Vereinbarung ­
  mit  dem  Arbeiteransschuß.  Bei  Zeitlohn  gilt  als
Grundlohn  der  für  vollkräftigc  Arbeiter  über  18  Jahre  bestimmte ­
  Lohnsatz.  In  Anlehnung  daran  soll  die  Lohnhöhe  festgesetzt ­
  werden:
a)  Für  Arbeiter  über  18  Jahre  auf  100  Prozent,  von  16—18
Jahren  auf  etwa  75  Prozent  des  genannten  Grundlohnes.
b)  Für  Arbeiterinnen  auf  jeweils  60  Prozent  der  unter
obigen  Ziffern  1  und  2  genannten  Löhne.
Vorarbeiter  erhalten  pro  Stunde  5  Pf.  niehr.
            
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