Full text : Der Wald und seine Arbeiter

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Bezirk,  für  welchen
der  Lohnsatz  gilt

Tage-  oder  Stundenlöhne

Freistaat  Gotha
Staatsforstverwalt,
u.  Landesvermög.-Verwaltung


Stundenlöhne:  W  Ä
Für  Arbeiter  über  18  Jahre.........  1,20  2,—  Mk.
„  „  von  16—18  Jahren.......  0,90  1,50  „
„  „  unter  16  „  0,60  1,—  „
„  Arbeiterinnen  über  16  Jahre  0,60  1,—  „
„  „  unter  16  Jahren  0,40  0,66  „

Echwarzburg-Rudolstadt.
  Oberherrsch.

Stundenlöhne:
Für  Arbeiter  über  18  Jahre.  1,80  Mk.
„  „  von  16—18  Jahren.  j  1,40  „
„  „  unter  16  „  1,—  „

Schwarzburg-Rudolstadt. ­
  Staatsforst
Rathsfeld  ii.  Seega

Stundenlöhne:
Für  Arbeiter  über  18  Jahre  1,80  Mk.
„  „  von  16—18  Jahren  1,40  „
„  „  unter  16  „  1,—  „

Schwarzburg-Sondershausen.

Oberherrschaft

Stundenlöhne:
Für  Arbeiter  über  18  Jahre.  1,60  Mk.
„  „  von  16—18  Jahren  1,40  „
//  rr  //  15  16  ,,  1,  ff
„  „  unter  15  „  ...........  0,80  „
„  Arbeiterinnen  über  18  Jahre  1,20  „
„  „  von  16—18  Jahren  1,—  „
„  „  unter  16  „  0,80  „

Schwarzburg-Sondershausen.

Unterherrschast

Stundenlöhne:
Für  Arbeiter  über  18  Jahre..............  1,50  Mk.
„  „  von  16—18  Jahren  1,30  „
„  „  unter  16  „  0,90  „
„  Arbeiterinnen  über  16  Jahre  1,10  „
„  „  unter  16  Jahren  .  0,80  „

Mecklenburg-Schwerin


Tagelohn  für  vollkräftige  Männer  8,50  Mk.
„  „  alte  Männer  4,80  „
„  „  Frauen  4,50  „
„  „  schulpflichtige  Kinder  2,50  „

Mecklenburg-Strelitz.
Für  d.Stargardter
Kreis

Tagelohn  für  vollkräftige  Männer  8,—  Mk.
„  „  Frauen  4,—  „
„  „  Kinder  2,50  „
„  „  16—16jährige  3,—
„  „  ältere  Arbeiter  4,—  „

Hessen-Darmstadt

Stundenlöhne:  Lohngebiet  12  8
Für  alle  Holzhauer  über  18  Jahre.  .  .  2,40  2,15  1,90  Mk.
„  jugendl.  „  von  17—18  Jahren  2,—  1,75  1,50  „
„  „  „  „  16-17  „  1,70  1,45  1,20  „
„  „  „  „  15-16  „  1,40  1,15  0,90

Freistaat  Koburg

Stundenlöhne:
Für  männliche  Arbeiter  über  18  Jahre  .......  1,80  Mk.
„  „  „  von  16—18  Jahren  ....  1,40  „
„  „  „  14-16  „  ....  0,90  „
„  weibliche  „  über  18  Jahre  1,—  „
„  „  „  von  16—18  Jahren  ....  0,80  „
„  „  „  „  14-16  „  ....  0,60  „
Vorstehende  Stundenlöhne  gelten  nur  für  wollwertige
Arbeiter,  nicht  für  Notstandsarbeiter  mit  geminderter  Leistungsfähigkeit. ­

            
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