Full text: Der Wald und seine Arbeiter

Bezirk, für welchen 
der 'Lohnsatz gilt 
Tage- oder Stundenlöhne 
Kreis Oberbarnim. 
Privatforsten 
Stundenlöhne: Holzhauer. 
Bolleistnnqsfähige über 16 Jahre 1,20 Mk. 
Unter 16 Jahren und Nichtleistungsfähige 0,75 „ 
Wege- und Kulturarbeiter: 
Über 18 Jahre 0,90 Mk. 
Von 16—18 Jahren 0,70 „ 
Unter 16 Jahren 0,60 „ 
Arbeiterinnen über 18 Jahre . . 0,70 „ 
„ von 16—18 Jahren 0,60 „ 
„ unter 16 „ 0,50 „ 
Forstamt Heidelberg 
Stundenlöhne: 
Für Arbeiter über 20 Jahre , . . . . 1,40 Mk. 
„ „ von 18-^20 Jahren. 1,20 „ 
v " n 16-18 „ 1,— „ 
„ „ „ 14-16 „ 0,75 „ 
„ Arbeiterinnen über 16 Jahre 0,80 „ 
„ „ von 14—16 Jahren . 0,65 „ 
Zu diesen Löhnen kommt noch eine Teuerungszulage, deren 
Höhe im Vertage nicht genannt wird. 
Fürstlich Schaum-^ 
bnrg-Lippesche 
Forstverwaltung 
Tagelohn für vollwertige Arbeiter 7,20 Mk. und eine 
Teuerungszulage von 4,80 Mk. pro Tag. 
Oberförsterei Stein 
krug in Hannover 
Der Tagelohn beträgt 9 Mk., für Invalide und Jugendliche 
»ach Uebereinkunft. Die Holzkäufer des Reviers müssen einen 
Tagclohn von 11 Mk. nach den Bestimmungen des Tarifs zahlen. 
Bezirksarbeits- 
gemeinschaft der 
Amtshauptmsch. 
der Stadt Plauen 
In gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 
werden die Löhne und Deputate wie bei den Landarbeitern 
gezahlt. Es gelten die Löhne, die für Landarbeiter festgesetzt 
sind: Barlohn 53 Pf. pro Stunde für Verheiratete. 
Stadt Warstein 
in Westfalen 
a) Stundenlöhne für Arbeiter (Facharbeiter): 
Von 20 Jahren und darüber 2,25 Mk. 
„ 17—20 Jahren 1,75 „ 
// 15 17 ,, ............ . . . - . » » 1, rr 
„14 „ 0,80 „ 
b) Für Arbeiterinnen: 
Von 20 Jahren und darüber 1,20 „ 
„ 17—20 Jahren 1,— „ 
„ 15—17 „ 0,75 „ 
„ 14 ,, 0,50 „ 
Bei Arbeiten auf Sumpf- oder Wasserstellen ist, wie dies 
bisher üblich war, auf vorstehende Lohnsätze ein Zuschlag von 
40 Prozent zu vergüten. 
Badischer Wald- 
besitzer-Verband 
Die Festsetzung der Lohnhöhe erfolgt durch örtliche Verein 
barung mit dem Arbeiteransschuß. Bei Zeitlohn gilt als 
Grundlohn der für vollkräftigc Arbeiter über 18 Jahre be 
stimmte Lohnsatz. In Anlehnung daran soll die Lohnhöhe fest 
gesetzt werden: 
a) Für Arbeiter über 18 Jahre auf 100 Prozent, von 16—18 
Jahren auf etwa 75 Prozent des genannten Grundlohnes. 
b) Für Arbeiterinnen auf jeweils 60 Prozent der unter 
obigen Ziffern 1 und 2 genannten Löhne. 
Vorarbeiter erhalten pro Stunde 5 Pf. niehr.
	        
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