Bezirk, für welchen
der 'Lohnsatz gilt
Tage- oder Stundenlöhne
Kreis Oberbarnim.
Privatforsten
Stundenlöhne: Holzhauer.
Bolleistnnqsfähige über 16 Jahre 1,20 Mk.
Unter 16 Jahren und Nichtleistungsfähige 0,75 „
Wege- und Kulturarbeiter:
Über 18 Jahre 0,90 Mk.
Von 16—18 Jahren 0,70 „
Unter 16 Jahren 0,60 „
Arbeiterinnen über 18 Jahre . . 0,70 „
„ von 16—18 Jahren 0,60 „
„ unter 16 „ 0,50 „
Forstamt Heidelberg
Stundenlöhne:
Für Arbeiter über 20 Jahre , . . . . 1,40 Mk.
„ „ von 18-^20 Jahren. 1,20 „
v " n 16-18 „ 1,— „
„ „ „ 14-16 „ 0,75 „
„ Arbeiterinnen über 16 Jahre 0,80 „
„ „ von 14—16 Jahren . 0,65 „
Zu diesen Löhnen kommt noch eine Teuerungszulage, deren
Höhe im Vertage nicht genannt wird.
Fürstlich Schaum-^
bnrg-Lippesche
Forstverwaltung
Tagelohn für vollwertige Arbeiter 7,20 Mk. und eine
Teuerungszulage von 4,80 Mk. pro Tag.
Oberförsterei Stein
krug in Hannover
Der Tagelohn beträgt 9 Mk., für Invalide und Jugendliche
»ach Uebereinkunft. Die Holzkäufer des Reviers müssen einen
Tagclohn von 11 Mk. nach den Bestimmungen des Tarifs zahlen.
Bezirksarbeits-
gemeinschaft der
Amtshauptmsch.
der Stadt Plauen
In gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
werden die Löhne und Deputate wie bei den Landarbeitern
gezahlt. Es gelten die Löhne, die für Landarbeiter festgesetzt
sind: Barlohn 53 Pf. pro Stunde für Verheiratete.
Stadt Warstein
in Westfalen
a) Stundenlöhne für Arbeiter (Facharbeiter):
Von 20 Jahren und darüber 2,25 Mk.
„ 17—20 Jahren 1,75 „
// 15 17 ,, ............ . . . - . » » 1, rr
„14 „ 0,80 „
b) Für Arbeiterinnen:
Von 20 Jahren und darüber 1,20 „
„ 17—20 Jahren 1,— „
„ 15—17 „ 0,75 „
„ 14 ,, 0,50 „
Bei Arbeiten auf Sumpf- oder Wasserstellen ist, wie dies
bisher üblich war, auf vorstehende Lohnsätze ein Zuschlag von
40 Prozent zu vergüten.
Badischer Wald-
besitzer-Verband
Die Festsetzung der Lohnhöhe erfolgt durch örtliche Verein
barung mit dem Arbeiteransschuß. Bei Zeitlohn gilt als
Grundlohn der für vollkräftigc Arbeiter über 18 Jahre be
stimmte Lohnsatz. In Anlehnung daran soll die Lohnhöhe fest
gesetzt werden:
a) Für Arbeiter über 18 Jahre auf 100 Prozent, von 16—18
Jahren auf etwa 75 Prozent des genannten Grundlohnes.
b) Für Arbeiterinnen auf jeweils 60 Prozent der unter
obigen Ziffern 1 und 2 genannten Löhne.
Vorarbeiter erhalten pro Stunde 5 Pf. niehr.