Full text : Der Wald und seine Arbeiter

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Bezirk,
für  welchen  der  Tarif
Geltung  hat

Entschädigung
für  Wege

Entschädigung
für  Werkzeug

Entschädigung
bei  unverschuldetem
Aussetzen

Klosterreviere  im  Reg.-BezirkHannover
  und
Hildesheim

Bei  Tagelohnarbeit:
bei  mehr  als  1  Std.
Weg  pro  Tag  wird
die  Arbeitszeit  um
den  überschießenden
Teil  gekürzt.  Bei
Akkord  bei  mehr  als
6  km  Weg  pro  Tag
in  Höhe  des  Stundenlohnes. ­


2%  des  Lohnes

Keine  Bestimmungen
im  Tarif

Bezirk  Griesbach  in
Bayern

Keine  Bestimmungen
im  Tarif

Keine  Bestimmungen
im  Tarif

Keine  Bestimmungen
im  Tarif

Förstereien  Dianenberg,
  Rüden  und
Boggusch  im  Reg.-BezirkMarienworder

in  Westpreußen

KeineBestimmungen
im  Tarif

I  rm  Keilholz,  Weißbuchenknüppel, ­
  zur
Taxe  für  jede  Säge.
Die  Taxe  beträgt
18  Mk.

Keine  Bestimmungen
im  Tarif

-  Holz-  und  Deputatlieferung  sowie  Urlaubsgewährung.
Eine  für  die  Forstarbeiter  -außerordentlich  wichtige  Frage  ist  die  der  Holzlieferung. ­
  In  vielen  Revieren  war  es  bisher  in  dem  Belieben  der  Oberförster
gestellt,  den  Arbeitern  Holz  zu  liefern.  Arbeiter,  die  dem  Oberförster  nicht
angenehm  waren,  wurden  von  der  Belieferung  ausgeschlossen.
In  vielen  Bezirken  bezogen  die  Waldarbeiter  ihren  Bedarf  an  Holz  zum
Taxpreis  oder  einem  geringen  Aufschlag  zu  demselben.  In  einzelnen  Revieren
wurde  eine  gewisse  Menge  als  Deputat  gewährt.  Auch  sonstige  Bergünstigimgen,
  wie  „Feierabendholz"  und  „Feierabendwelle",'  sowie  die  unentgeltliche
Mitnahme  von  Lese-  und  Abfällholz  sind  hier  und  da  vorhanden.  An  diesen
Dingen  ist  im  allgemeinen  nicht  viel  geändert.  Rur  sind  in  den  verschiedenen
Tarifen  bestimmte  Sätze  festgelegt  worden.
Rach  unserer  Meinung  gehören  eigentlich  solche  Vergünstigungen,  wobei
sehr  oft  der  eine  Arbeiter  gegen  den  andern  ausgespielt  werden  kann'  und  die
noch  aus  dem.  früheren  patriarchalischen  Verhältnis  stammen,  nicht  in  die
jetzige  Zeit,  wo  durch  Tarifverträge  das  Arbeitsvevhältnis  geregelt  wird.  Wenn
die  Forstarbeiter  einen  auskömmlichen  Lohn  erhalten,  dann  werden  sie  auch
ihr  Holz  kaufen  und  bezahlen  können.
Deputatlöhne,  wie  in  den  meisten  landwirtschaftlichen  Betrieben,  kommen
im  allgemeinen  nicht  vor.  Rur  in  einzelnen  Füllen  sind  solche  noch  zu  verzeichnen. ­
  Auch  kommen  hierbei  lediglich  gemischte  Betriebe  für  diese  Art  der
Entlohnung  in  Frage.
Ueber  die  Gewährung  von  Wohnungen,  Lanh,  Weide  oder  Wiesenland  ist
nur  in  drei  Tarifen  etwas  enthalten.  Die  Forstarbeiter  haben  in  vielen  Bezirken ­
  den  Wunsch,  daß  sie  bei  Neuverpachtungen  von  den  Forstverwaltungen
berücksichtigt  werden.  Sehr  oft  gingen  uns  in  letzter  Zeit  diesbezügliche  Wünsche
von  den  Kollegen  zu.
Sie  beschweren  sich  in  ihreü  Briefen  über  die  Zurücksetzung.  Die  Oberförster ­
  berücksichtigen  meistens  die  Wünsche  der  Arbeiter  nicht.  Eine  Beschwerde,
die  uns  in  den  letzten  Tagen  zuging,  sei  hier  angeführt:
In  der  Obersörsterei  Thale  am  Harz  ist  Wiesen-  und  Weideland  seit  Jahren
verpachtet.  Im  Jahre  1918  war  die  Pachtzeit  abgelaufen.  Die  Frist  wurde
            
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