Object: Der Wald und seine Arbeiter

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Bezirk, für welchen 
der Tarif gilt 
Holz- und Deputatlieferung 
Ilrläubsgewährung 
unter Fortzahlung 
des Lohnes 
Gern. Dossenheim. 
Kreis Heidelberg 
Keine Bestimmungen im Tarif. 
Kein Urlaub. 
Fürst!. Hofkammer 
im Freistaat Reuß. 
Ober- n. Unterland 
Trockene Aeste und Abfallhölzer, die 
sich nicht in Raummaß einschichten 
lassen, frei. 5 rm Stöcke znm Selbst 
roden, 1 Kulturgrasteil. 
Bei mindestens 200 Ar 
beitstagen im Jahr nach 
1—3jähriger Beschäfti 
gung 2 Tage, nach 3 
bis 5 Jahren 4 Tage, 
über 5 Jahre 6 Tage. 
Hofkammer Greiz. 
Forstrev.Hermanns- 
grün, Ponlit und 
Heinrichsgrün 
Lieferung von Feierabendholz in bis 
heriger Weise, 1 Kulturgrasteil frei. 
Bei mindest. 200Arbeits 
tagen im Jahr 2 Tage, 
nach 1—3 jähriger Be 
schäftigung, 4Tage nach 
3—5 jähriger u. 6 Tage 
Urlaub bei über fünf 
jähriger Beschäftigung. 
Reichsgräfl. Schaff- 
gottfches Freistan- 
desherrl. Kameral- 
amt Hermsdorf n. 
Kynast 
Bei 60 Tage Mindestarbeit im Jahre 
3 rm Nutzholz zum Eigenbedarf zum 
jeweilig bestehenden Taxpreis. Ab 
gabe von Waldgras und Abraum 
holz in der bisherigen Weise. 
Kein Urlaub. 
Bezirk Pirna i Sa. 
Feierabendholz bis zur Stärke von 
7 cm, aber nicht mehr als ein Mann 
tragen kann. 
Nach einjährig. Beschäfti 
gung 3 Tage Urlaub. 
Forstverwaltungen 
Kreis Landeshut in 
Schlesien. Privatst 
6 rm Stammholz und Reisig »ach 
Bedarf unentgeltlich. 
Kein Urlaub. 
Klosterforstrevier im 
Reg.-Bez. Hildes 
heim u. Hannover 
Für eigenen Bedarf Nutzholz zum Tax 
preis mit einem Zuschlag von 
10 Prozent bis zum Betrage von 
30 Mk. Brennholz zum Taxpreis, 
jährlich 6 rm weiches und 4 rm 
hartes Knüppelh. sowie 20 rm Reisig. 
Nach dreijähriger Dienst 
zeit bei mehr als 100 
Arbeitstagen 3 Tage, 
bei 200 Arbeitstagen 
6 Tage Urlaub, nach 
zehnjähriger Dienstzeit 
pro Jahr einen Tag 
mehr bis zu 12 Tagen. 
Bezirk Griesbach in 
Bayern 
Keine Bestimmungen im Tarif. 
Keine Bestimmungen im 
Tarif. 
Förstereien Dianen- 
berg, Rüden und 
-Boggusch i.Reg.-B. 
Blarienwerder in 
Wcstpreußen 
Die ständigen und regelmäßig be 
schäftigten Arbeiter erhalten für den 
eigenen Brennbedarf auf Antrag bis 
4 rm harte Knüppel oder 6 rm weiche 
Reisig (2. Kl., 1 m lang geschn.) für 
Arbeiten aus einem Haushalt noch mek 
so erhält jedes zweite und dritte F 
Hälfte des vorgenannten Holzes. Di 
Knüppel 15 Mk., Kiefern 12 Mk., d. 
Eichen und Buchen 3 Mk. je Raumiye 
schaftsbedarf im Jahre bis 30 Mk. § 
für jeden Haushalt zur Taxe und 10 Pr 
je Raummeter. 
Keine Bestimmungen im 
Tarif. 
Knüppel und bis 20 rm 
eben Haushalt zur Taxe. 
r Mitglieder der Familie, 
amilienmitglied noch die 
Taxe beträgt für harte 
eis er II. Kiefer 2,50 Mk., 
er, ferner für ihren Wirt- 
ckefernlangholz IV. Klaffe 
ozent, das sind 24,50 Mk.
	        
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