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Herrschaft erhält der Auszahler, den festgesetzten Tagelohn für einen halben
Tag. In der Oberherrschaft erhält der Auszähle» für jede Auszahlung und
stir jeden Kilometer Entfernung feines Wohnortes oder des Sitzes der Oberförsterei
vom Orte der Geldauszahluug eine Entschädigung von 70 Pf. In
Koburg erhalten die Oberholzhauer l Prozent der Lohnsumme als Entschädigung
für Verrechnung und Auszahlung am Schluß des Wirtschaftsjahres. In
den Forstrevieren der Hofkammer Greiz erhält der Lohnerheber pro Tag 16 Mk.
als Entschädigung.
Die Verrechnung der Akkorde sollte möglichst gleich nach Beendigung
der Arbeiten, erfolgen. Dies ist leider nicht der Fall. Sehr lange müssen die
Arbeiter auf die Abrechnungen warten. In den Tarifen fehlt meistens eine
Bestimmung darüber. Nur in 15 Tarifen ist eine Frist festgesetzt worden. In
der Regel soll nach diesen Abütachungsn spätestens nach vier Wochen abgerechnet
werden.
Die Lohnzahlung erfolgt in den mästen Fällen vierzehntägig. Einige
Verträge bezeichnen den Freitag als Lohnzahlungstag. Es wäre wünschenswert,
wenn der Freitag allgemein als Lohntag festgesetzt würde. Unsere Forstarbeiterkollegen
haben sehr oft weite Wege, zum Einkäufen ihrer Waren und
Bedarfsgegenstände zurückzulegen, und würde es in Anbetracht: der Sonntagsruhe
richtiger sein, den Sonnabend als Einkaufstag zu benutzen.
Bezirk, für welchen
der Tarif gilt
Beihilfe beim
Numerieren
und Abposten
Hilfeleistung
bei
Ungliicksfällen
Wann wird
Akkord
verrechnet
Lohnzahlung
Preußische Staatsforsten
Beim Holzeinschlag
3»/o der
Lohnsumme,
bei anderen
Vcrding-Arbeiten
i°/ 0 der
Lohnsumme
Verbandskasten
n. Verbandsmaterial
Jeder einzelne
Akkord verrechnet
14tägig
Bayern
Keine Bestimmlmgen
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Jeder einzelne
Hieb wird für
sich nbgerechn.
14 tägige Abschlagszahlung
in Höhe des
Stundenlohns
Bezir Griesbach in
Bayern
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
"Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Württemberg
Stnndenlohn
Keine Bestimmungen
Jeder einzelne
Hieb wird für
sich abgcrechn.
14 tägige Abschlagszahlung
in Höhe des
Stundenlohns
Pfälzische Staatsverwaltung
Keine Bestimmringcn
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
IederHiebwird
für sich abgerechnet
14 tägige Abschlagszahlung
Freistaat Sachsen
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
14tägig
Sachsen - Weimar-Eisenach
Stnndenlohn
Verbandskasten
In der Regel
14 Tage, spät.
4Wochennnch
Beendigung
der Arbeit
14 tägig