Full text : Der Wald und seine Arbeiter

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Herrschaft  erhält  der  Auszahler,  den  festgesetzten  Tagelohn  für  einen  halben
Tag.  In  der  Oberherrschaft  erhält  der  Auszähle»  für  jede  Auszahlung  und
stir  jeden  Kilometer  Entfernung  feines  Wohnortes  oder  des  Sitzes  der  Oberförsterei
  vom  Orte  der  Geldauszahluug  eine  Entschädigung  von  70  Pf.  In
Koburg  erhalten  die  Oberholzhauer  l  Prozent  der  Lohnsumme  als  Entschädigung ­
  für  Verrechnung  und  Auszahlung  am  Schluß  des  Wirtschaftsjahres.  In
den  Forstrevieren  der  Hofkammer  Greiz  erhält  der  Lohnerheber  pro  Tag  16  Mk.
als  Entschädigung.
Die  Verrechnung  der  Akkorde  sollte  möglichst  gleich  nach  Beendigung
der  Arbeiten,  erfolgen.  Dies  ist  leider  nicht  der  Fall.  Sehr  lange  müssen  die
Arbeiter  auf  die  Abrechnungen  warten.  In  den  Tarifen  fehlt  meistens  eine
Bestimmung  darüber.  Nur  in  15  Tarifen  ist  eine  Frist  festgesetzt  worden.  In
der  Regel  soll  nach  diesen  Abütachungsn  spätestens  nach  vier  Wochen  abgerechnet ­
  werden.
Die  Lohnzahlung  erfolgt  in  den  mästen  Fällen  vierzehntägig.  Einige
Verträge  bezeichnen  den  Freitag  als  Lohnzahlungstag.  Es  wäre  wünschenswert, ­
  wenn  der  Freitag  allgemein  als  Lohntag  festgesetzt  würde.  Unsere  Forstarbeiterkollegen
  haben  sehr  oft  weite  Wege,  zum  Einkäufen  ihrer  Waren  und
Bedarfsgegenstände  zurückzulegen,  und  würde  es  in  Anbetracht:  der  Sonntagsruhe ­
  richtiger  sein,  den  Sonnabend  als  Einkaufstag  zu  benutzen.

Bezirk,  für  welchen
der  Tarif  gilt

Beihilfe  beim
Numerieren
und  Abposten

Hilfeleistung
bei
Ungliicksfällen

Wann  wird
Akkord
verrechnet

Lohnzahlung

Preußische  Staatsforsten ­


Beim  Holzeinschlag ­
  3»/o  der
Lohnsumme,
bei  anderen
Vcrding-Arbeiten
  i°/ 0  der
Lohnsumme

Verbandskasten
n.  Verbandsmaterial


Jeder  einzelne
Akkord  verrechnet ­


14tägig

Bayern

Keine  Bestimmlmgen
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Jeder  einzelne
Hieb  wird  für
sich  nbgerechn.

14  tägige  Abschlagszahlung ­

in  Höhe  des
Stundenlohns

Bezir  Griesbach  in
Bayern

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
"Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Württemberg

Stnndenlohn

Keine  Bestimmungen ­


Jeder  einzelne
Hieb  wird  für
sich  abgcrechn.

14  tägige  Abschlagszahlung ­

in  Höhe  des
Stundenlohns

Pfälzische  Staatsverwaltung ­


Keine  Bestimmringcn
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

IederHiebwird
für  sich  abgerechnet ­


14  tägige  Abschlagszahlung ­


Freistaat  Sachsen

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

14tägig

Sachsen  -  Weimar-Eisenach


Stnndenlohn

Verbandskasten

In  der  Regel
14  Tage,  spät.
4Wochennnch
Beendigung
der  Arbeit

14  tägig
            
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