Object : Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

534  Sachverzeichnis.  (Die  Zahlen  verweisen  auf  die  Seiten.)

Ausländsaufenthalt  von  Reichsangehörigen, ­
  Wegfall  der  Abgabepflicht  51,  55.
Ausnahmen  von  der  Abgabepflicht  51  ff.;
von  der  Hinzurechnung  zum  Endvermögen ­
  219,  223.
Ausschlagung  einer  Erbschaft,  Abfindung,
Abzug  vom  Endvermögen  189.
Ausschuß'  für  Landeseinkommensteuerveranlagung ­
  478,  521.
Außerdeutsche  Staaten,  Steuern  an  solche
215.
Außerordentliche  Kriegsabgabe  für  das
Rechnungsjahr  1919,  Abdruck  des  Gesetzestextes ­
  75ff.;  Erläuterungen  30?'ff.
Außerordentlicher  Bermögensanfall,  Befreiung ­
  von  der  Abgabe  301,  302.
Ausstattungen  207,  223.
Auszahlung  aus  Versicherungen,  Abzug
vom  Endvermögen  190,  204.
Barzahlung  der  VZA.  vor  Ablauf  der
Zahlungsfristen,  Abzug  von  Zwischenzinsen ­
  274,  275.
Baustellen,  Bewertung  bei  Feststellung
des  Anfangsvermögens  130;  gemeiner
Wert  137.
Bauterrains,  gemeiner  Wert  137.
Beamte  von  Gesellschaften,  deren  Anteil  arn
Jahresgewinn  abzugsfähige  Bettiebskosten
  372,  333;  des  Reiches  und  des
Staates,  Wohnsitz  im  Auslande,  Abgabepflicht ­
  51,  60.
Bebaute  Grundstücke,  Ertragswert  159.
Bedienstete,  frühere,  Zuwendungen  an
219,  225.
Befreiung  von  der  Abgabe  301,  304,  129,
430.
Begräbniskassen,  Einkauf  in  solche  als
Kapitalvermögen  104.
Begründung  der  Abgabepflicht  während
des  Beranlagungszeitraums,  Anfangsvermögen ­
  bei  175;  der  Gesetzentwürfe
40,  307.
Begünstigung  von  Gesellschaftern  inländischer ­
  Gesellschaften  mit  beschränkter
Haftung  356,  357ff.
Beitrag,  Begriff  37.
Beitreibung  der  Abgabe  277,  481,  525.
Bekanntmachung  von  Bestrafungen  287.
Berechnung  der  Abgabe  418,  446,  453,
492,  499,  501,  509;  des  Friedensgewinns ­
  371,  415,  417;  des  Geschäftsgewinns ­
  des  5.  Kriegsgeschäftsjahrs
401;  des  Mehrgewinns  ausländischer
Gesellschaften  424,  509.
Berechnungsbogen  bei  Veranlagung  der
Abgabepflichtigen  479,  524.
Berechnungsgrundlagen,  Mitteilung  an
den  Abgabepflichtigen  270,  272,  432.
Berechtigungen,  Vermögensbegriff  85.

Bergbauberechtigungen,  gemeiner  Wert
138.
Bergbautreibende  Vereinigungen,  Abgabepflicht ­
  363,  366;  Bilanzvorschriften
375;  als  Schachtelgesellschaften  406.
Berggewerkschaften,  Abgabepflicht  363,
365;  Anlagekapital  396;  Bilanzvorschriften ­
  375;  als  Schachtelgesellschaften
406.
Bergwerksgesellschaftsanteile,  Wertansatz ­
  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  165.
Bergwerksregale,  Wertansatz  bei  Feststellung ­
  des  Anfangsvermögens  174.
Berichtigung  der  Einkommensteuerveranlagung ­
  327,  347,  350,  522;  der  Steuererklärung, ­
  Unterlassung  435;  der  Veranlagung ­
  297,  300;  der  Vermögensfeststellung ­
  ill,  123.
Bescheid  über  den  Abgabebetrag  270,
271  ff.,  432.
Beschlagnahme  des  Vermögens  bei  nicht
rechtzeitiger  Abgabe  der  Steuererklärung ­
  266,  270.
Beschränkte  Abgabepflicht  51,  53,  63;  Abrechnung ­
  vom  Endvermögen  217.
Beschwerde  an  den  Reichsfinanzhof  bei
Ablehnung  von  Stundungsgesuchen
274,  275,  276.
Besitzer  von  AMen,  Begriff  406;  von
landwirtschaftlichen  Grundstücken,  Mietwert ­
  der  Wohnung  151.
Besitzsteuer,  Abzug  vom  Endvermögen
191,  215.
Besitzsteueramt,  Einreichung  der  Steuererklärung ­
  432;  Erteilung  des  Abgabebescheids ­
  270,  432;  Festsetzung  des
Friedenseinkommens  324,  331;  Stundung ­
  der  Abgabe  274;  Veranlagung
und  Erhebung  der  Abgabe  263,269,431.
Besitzsteuer-Ausführungsbestimmungen,
Anwendung  443,  489.
Besitzsteuergesetz,  Anwendung  der  Besttmmungen
  auf  die  Feststellung  des  Endvermögens ­
  182,  185;  Ausführungsbestimmungen ­
  über  den  Ertragswert  landu.
  forstwirtschaftlicher  Grundstücke  147,
155;  Bestimmungen  über  Geheimhaltungfvon
  Steuererklärungen  usw.  293,
über  Mitteilungen  der  Steuerpflichtigen ­
  293,  über  wiederkehrende  Nutzungen ­
  und  Leistungen  171;  Geltung  von
Strafbestimmungen  für  die  BZA.  290,
der  Vorschriften  über  Veranlagung  und
Erhebung  für  die  BZA.  263;  maßgebende ­
  Vorschriften  für  die  Feststellung ­
  des  Anfangsvermögens  125;
Sondervorschriften  für  Bewertung  von
Grundstücken  139;  Bermögensbegriff
69.
            
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