Full text : Der Wald und seine Arbeiter

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4.  Oberholzhauergebühren.
■  erhalten  von  der  Forstverwaltung  als  Entschädigung
,  der  Arbeitsordnung  obliegenden  Leistungen  bei  den
von  3  Prozent  der  ausgezahlten  Lohnsumme.  Im
'ntschädigung  gemäß  8  42  der  Dienstanweisung  sür  die
-  ter  statt  (stehe  Anhang).
legevergütung  bei  Akkordarbeit.
Ng  der  Arbeits-  bzw.  Wohnstätte  mehr  als  je  drei  Kiloo
  ist  eine  Vergütung  zu  gewähren,  die  dem  nach  §  3
n  Stundenlohn  entspricht.
mpfänger  und  Minderleistungsfähige,
her  Art,  insbesondere  Kriegsbeschädigten-  und  Hinter-’
  auf  den  Lohn  nicht  angerechnet  werden,
rarüber,  ob  der  den  Kriegsbeschädigten  oder  anderen
;  i  gezahlte  Lohn  ein  angemessener  ist,  oder  ob  die  solchen
Arbeit  der  Leistungsfähigkeit  entspricht,  entscheidet  der
jLand-  und  forstwirtschaftliche  Spruchkammer)  (§  19  der
Asordnung).
Abnutzung  der  Arbeitsgeräte,
ng  und  Abnutzung  der  von  den  Arbeitern  gestellten
Prozent  des  Lohnes  zu  vergüten.
8  8.  Akkordlohn.
und  die  Lohnsätze  für  Rückerlohn  sind  für  jeden  einzelnen
erdmgsarbeit  vor  Beginn  der  Arbeit  mit  dem  betreffenden
!ed  schriftlich  zu  vereinbaren  und  so  zu  bemessen,  daß
jer  Forstarbeiter  im  Durchschnitt  bei  achtstündiger  Arbeitsuber ­
  den  Achtstundentaglohn  der  betreffenden  Tarifklasse
8  9.  Lohnzahlung.  I
hat  in  der  Regel  14tägig  zu  erfolgen.  Jede  einzelne
ch  Abnahme  durch  den  Revierverwalter  für  sich  abgeleitet: ­
  ist  14  tägig  ein  Abschlag  zu  zahlen.
8  10.  Sonntags  arbeit.
eitertagen  hat  jede,  mit  Ausnahme  der  zur  unbedingten
Betriebes  erforderlichen,  insbesondere  der  im  8  2  erer
  durch  höhere  Gewalt  bedingten  Arbeiten  zu  unterbleiben.
8  11.  Arbeiter  schütz.
ang  wird  erforderlichenfalls  es  den  Forstarbeitern  er--chutz
  gegen  Unwetter,  Schutzhütten  oder  Unterstände,  soerzustellen.
  Ist  der  Arbeitsplatz  so  weit  von  der  Wohnung
iche  Rückkehr  zur  Wohnung  nicht  stattfindet,  so  sind  wohntten
  zu  errichten.
'tung  bei  Uuglücksfälleu  ist  in  erreichbarer  Rühe  ein  Verrlichem
  Perbandmaterial  vorrätig  zu  halten.
8  12.  Sonstige  Leistungen.
dieses  Tarifes  konnneu  Barzulagen  jeder  Art  in  Fortfall,
rnbedarf  notwendige  Brennholz  erhalten  die  ständig  und
fügten  Forstarbeiter,  bis  zur  zulässigen  Höchstmenge  vor-65


            
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