Full text: Einführung in die Volkswirtschaftslehre

i uO Kartell unt ü-ruft. 
sammenzufassen, wie das tatsächlich bei einigen Zwergen, Z-^2. 
der Glasindustrie, der Fall ist. Die Gebilde, in denen diese Zu 
sammenfassung erfolgt, sind die vielberufenen Kartelle. 
Dieses Wort bedeutet weitet nichts als Vereinbarung, Vereini 
gung. Unter diesem scheinbar so harmlosen Worte aber ver 
bergen sich allerstärkste wirtschaftsmachte der Gegenwart, die 
Venn auch in Freundschaft und Gegnerschaft die Welt und zwar 
bis zu jedem von uns beschäftigen. 
Lin Kartell rst eine Vereinbarung zwischen einer Anzahl von 
Fabriken oder Werken zum Zwecke der monopolistischen Markt 
beherrschung von der losen Form der Feststellung gemeinsamer 
Geschäftsbedingungen an bis dahin, daß die einzelnen Werke ihre 
Selbständigkeit'vollständig aufgeben und sich einer gemeinsamen 
Zentralleitung unterstellen; im letzten Falle spricht man vom 
Trust. 
Zwischen diesen beiden Lndformen zeigen die Kartelle viele 
Zwischenformen; so die des Syndikats, bei dem das Kartell 
mit einer zentralen Verkaufsstelle oder einer dem gleichkonunen- 
den Kontrolle verbunden ist. Aber der Endzweck ist doch immer 
der gleiche. In allen diesen Fällen handelt es sich immer wieder 
darum, die preise hochzuhalten. Um zu diesem Endzweck zu ge 
langen, wenden die Kartelle alle Mittel an, von denen wir hier 
nur zwei hervorheben wollen, die Einschränkung der Produktion 
und der Kampf gegen widerstrebende Abnehmer. 
wir wissen aus dem vorhergesagten, daß die schrankenlose 
Produktion einem ungewissen Absatz 'gegenüber der eigentlichste 
Grund der Krisen und Erschütterungen des Marktes ist. So ist 
es klar, daß eine Verständigung zwischen den Produzenten zum 
Ziele führen muß, wenn sie lückenlos ist. Ls bedeutet Las frei 
lich nicht weniger als den vollkommenen Bruch mit dem tzaupt- 
grundsatz unserer modernen Wirtschaft, der freien Konkurrenz. 
Diese Verständigung führt in allen Fällen, die uns hier haupt 
sächlich interessieren, dazu, die Produktionsmenge genau fest 
zustellen, die das einzelne Werk nicht überschreiten darf. Das 
geschieht indirekt oder direkt in verschiedenen Formen. Indirekt 
etwa so, daß die Mitglieder sich verpflichten, die Zahl ihrer Ar 
beiter nicht zu erhöhen, oder daß sie ihre Werke nur so und so viel 
Tage im Jahre in Betrieb setzen. Direkt, wie beim Kohlen--« 
Syndikat und Stahlwerksverband, daß die Fördermenge ganz 
genau in Tonnen für jedes einzelne Werk festgesetzt wird. Die
	        
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