Full text: Einführung in die Volkswirtschaftslehre

102 ' Verteilung des Volkseinkommens. 
den Arbeitgeber- und Arbeiterverbänden, ein verhandeln von 
Macht zu Macht, das sicher gegenüber dem bisherigen Zustande 
des ungeregelten Kampfes viel Vorteile böte. 
lvie diese Störungen in der Verfassung unserer lvirtschast 
liegen/ so liegen andere große (Quellen der Störung in der so 
zialen Schichtung des Volkes. Kämpft der Produzent 
,gegen den Konsumenten, der Rohstoffabrikant gegen den ver 
feinerungsindustriellen, ja der Konkurrent mit dem Konkurrenten 
überhaupt so kämpfen die Unternehmer mit den Arbeitern um 
ihren Anteil an dem Gesamterträgnis der nationalen Wirtschaft. 
Der Arbeiter verlangt höhere Löhne, kürzere Arbeitszeit, 
bessere Arbeitsbedingungen, die nicht weniger materielle werte 
darstellen, als die Löhne selbst. 
Diese Kämpfe werden wir freilich erst ganz verstehen, wenn 
wir uns das Problem der Verteilung -des volksein- 
konrmens nach dem Anteil der verschiedenen 
Produktionsfaktoren klargemacht^ haben. 
B. Die Verteilung des Volkseinkommens. 
Die gesamten Einnahmen, die ein Volk im Laufe eines Jahres 
erwirtschaftet, verteilen sich an die Glieder des Volkes ungleich 
mäßig. Die Maßstäbe dieser Verteilung werden von 
manchen Forschern wie von Schumpeter, ausschließlich in 
den ökonomischen Verhältnissen gesucht, während andere, wie 
Tugan-Baranowsky und Stolzmann, die sozialen 
Verhältnisse zur Erklärung heranziehen, wir treten der Meinung 
bei, daß sie sich auf Grundlage der jeweiligen Rechtsordnung nach 
der Geltung bestimmen, die sich die einzelnen produktionsfak- 
toren innerhalb der Wirtschaft zu verschaffen gewußt haben. Die 
vorwegnähme eines Teiles des Ertrages, wie sie mit der Skla 
verei-oder der Fronverfassung verbunden sind, kennt die Gegen 
wart nicht; nur der Staat beansprucht gelegentlich noch „Regal 
vorrechte", wie etwa das Deutsche Reich solche von der Diamant 
produktion SUdwestafrikas verlangte. Der wirtschaftliche vertei 
lungszwang ist freilich in seinem Erfolge nicht weniger wirksam 
als der rechtliche, aber er ist nicht so starr. Tatsächlich vollziehen 
sich fortwährend Verschiebungen in der Verteilung 
zwischen Arbeits- und B e s i tz e i n k o m m e n und 
Unternehmergewinn. > Im einzelnen werden gar nicht
	        
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