Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

Das  Arbeitseinkommen.

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selten  diese  drei  Linkommensformen  gemeinsam  und  ungetrennt
auftreten.  Beim  Bauern  und  Handwerker,  die  Besitzer  ihres  Gütchens ­
  oder  des  Inventars  der  Werkstatt  sind  und  die  zugleich  selbst
mitarbeiten,  wird  man  Arbeit--,  Besitz-  und  Unternehmereinkommen ­
  kaum  scheiden  können,  und  ähnliche  Verhältnisse  zeigen
sich  bei  schärferer  Betrachtung  in  vielen  anderen  Fällen.  Doch
müssen  wir  an  der  begrifflichen  Scheidung  streng  festhalten;  der
Arbeiter,  der  nichts  besitzt  als  seine  Aörperkcäfte  auf  der  einen
Seite,  der  Kapitalist,  der  nur  von  seinen  Renten  lebt,  ohne  einen
Finger  zu  rühren,  beziehen  ihre  Einkommen  sichtlich  aus  ganz
verschiedenen  (Quellen.  Der  Besitzer  von  Grund  und  Boden  ist
dabei  als  Kapitalist  anzusehen;  wenn  auch  die  Natur,  wie  wir
gesehen  haben,  ihre  Besonderheiten  hat,  so  betreffen  diese  doch
nur  den  Produktionsprozeß.  Auch  die  Grundrente  werden  wir
aus  der  Tatsache  des  Besitzes  erklären.  Der  Unternehmer  allerdings ­
  kommt  nur  als  solcher,  ohne  Verbindung  mit  2lrbeit  und
Kapital,  nicht  vor;  doch  werden  wir  auch  den  Unternehmergewinn ­
  theoretisch  als  gesonderte  Einkommenguelle  zu  betrachten
haben,  wir  müssen  nun  untersuchen,  wie  sich  das  Volkseinkommen ­
  wirklich  verteilt  und  nach  welchen  Bestimmungsgründen  sich
diese  Verteilung  regelt.
s.  Das  rlrbeitseinkommen  (Lohn).
Die  Lohnhöhe  bestimmt  sich  zunächst  durch  Angebot ­
  und  Nachfrage  nach  der  „Ware  Arbeitskraft"; ­
  die  Arbeit  nimmt  darin  keine  andere  Stellung
ein  als  jeder  andere  käufliche  Gegenstand.  Je  gesuchter  eine  besondere ­
  Arbeitsfähigkeit  ist,  um  so  höher  wird  unter  sonst  gleiche,:
Umstanden  der  Lohn  sein,  den  chr  Träger  zu  erlangen  vermag.
Demgemäß  stehen  die  Löhne  der  „gelernten"  Arbeiter,  höher  als
die  der  ungelernten.  Man  pflegt  jetzt  noch  eine  Zwischenschicht
auszuscheiden;  die  „angelernten".  Unter  ihnen  versteht  man  solche,
die  ohne  eine  längere  Lehrzeit»Lurchgemacht  zu  haben,  doch  tn
einigen  Wochen  oder  Monaten  eine  Anzahl  Handgriffe  gelernt
haben,  die  zur  Erreichung  des  jeweiligen  Arbeitsziels  nötig  oder
nützlich  sind.  Die  Abstufung  zwischen  diesen  drei  Schichten  ergibt
sich  aus  der  Natur  der  Sache,  ebenso  wie  eine  solche  nach  der  besonderen ­
  Leistungsfähigkeit.  Ls  erhalten  also  jugendliche  und
weibliche  Arbeiter  weniger  als  erwachsene  männliche;  man  will
            
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