Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

102  '  Verteilung  des  Volkseinkommens.
den  Arbeitgeber-  und  Arbeiterverbänden,  ein  verhandeln  von
Macht  zu  Macht,  das  sicher  gegenüber  dem  bisherigen  Zustande
des  ungeregelten  Kampfes  viel  Vorteile  böte.
lvie  diese  Störungen  in  der  Verfassung  unserer  lvirtschast
liegen/  so  liegen  andere  große  (Quellen  der  Störung  in  der  sozialen ­
  Schichtung  des  Volkes.  Kämpft  der  Produzent
,gegen  den  Konsumenten,  der  Rohstoffabrikant  gegen  den  verfeinerungsindustriellen, ­
  ja  der  Konkurrent  mit  dem  Konkurrenten
überhaupt  so  kämpfen  die  Unternehmer  mit  den  Arbeitern  um
ihren  Anteil  an  dem  Gesamterträgnis  der  nationalen  Wirtschaft.
Der  Arbeiter  verlangt  höhere  Löhne,  kürzere  Arbeitszeit,
bessere  Arbeitsbedingungen,  die  nicht  weniger  materielle  werte
darstellen,  als  die  Löhne  selbst.
Diese  Kämpfe  werden  wir  freilich  erst  ganz  verstehen,  wenn
wir  uns  das  Problem  der  Verteilung  -des  volkseinkonrmens
  nach  dem  Anteil  der  verschiedenen
Produktionsfaktoren  klargemacht^ haben.

B.  Die  Verteilung  des  Volkseinkommens.
Die  gesamten  Einnahmen,  die  ein  Volk  im  Laufe  eines  Jahres
erwirtschaftet,  verteilen  sich  an  die  Glieder  des  Volkes  ungleichmäßig. ­
  Die  Maßstäbe  dieser  Verteilung  werden  von
manchen  Forschern  wie  von  Schumpeter,  ausschließlich  in
den  ökonomischen  Verhältnissen  gesucht,  während  andere,  wie
Tugan-Baranowsky  und  Stolzmann,  die  sozialen
Verhältnisse  zur  Erklärung  heranziehen,  wir  treten  der  Meinung
bei,  daß  sie  sich  auf  Grundlage  der  jeweiligen  Rechtsordnung  nach
der  Geltung  bestimmen,  die  sich  die  einzelnen  produktionsfaktoren
  innerhalb  der  Wirtschaft  zu  verschaffen  gewußt  haben.  Die
vorwegnähme  eines  Teiles  des  Ertrages,  wie  sie  mit  der  Sklaverei-oder ­
  der  Fronverfassung  verbunden  sind,  kennt  die  Gegenwart ­
  nicht;  nur  der  Staat  beansprucht  gelegentlich  noch  „Regalvorrechte", ­
  wie  etwa  das  Deutsche  Reich  solche  von  der  Diamantproduktion ­
  SUdwestafrikas  verlangte.  Der  wirtschaftliche  verteilungszwang ­
  ist  freilich  in  seinem  Erfolge  nicht  weniger  wirksam
als  der  rechtliche,  aber  er  ist  nicht  so  starr.  Tatsächlich  vollziehen
sich  fortwährend  Verschiebungen  in  der  Verteilung
zwischen  Arbeits-  und  B  e  s  i  tz  e  i  n  k  o  m  m  e  n  und
Unternehmergewinn.  >  Im  einzelnen  werden  gar  nicht
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.