Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 
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und Unterstützung des Arbeitsamtes wird ein Oberer Arbeitsrat ge 
bildet, der wieder eine ständige Kommission einsetzt. Der Arbeitsrat 
besteht aus Vertretern der Regierung, des Parlaments, der Handels 
und Landwirtschaftskammern, der Gewerkschaften, Arbeiterkammern 
und Genossenschaften; die Vertreter werden vom zuständigen Minister 
auf Grund von Vorschlagslisten ernannt, die von den Interessen 
vertretungen der Unternehmer und den Arbeitervertretungen auf- 
gestellt werden. 
Die Organisation, die Aufgaben und die Befugnisse der sozial- 
oder arbeitsstatistischen Zentralstellen sind in den einzelnen Staaten 
durchaus nicht gleichartig. Die Organisation schließt sich hier wie 
überall den Gewohnheiten und Eigentümlichkeiten der betreffenden 
Staaten an und braucht nicht im einzelnen erörtert zu werden. Be 
merkenswert ist, daß in Österreich, Deutschland und Italien der sozial 
statistischen Zentralstelle ein Beirat zur Seite gestellt ist. Auch in 
Frankreich besteht ein Oberer Arbeitsrat, der durch Dekret vom 
22. Januar 1891 noch vor der Errichtung des Arbeitsamtes eingesetzt 
worden ist, aber weniger als statistischer Beirat denn als Interessen 
vertretung der Arbeiter gedacht war. Dieser Conseil superieur de 
travail ist 1899 umgestaltet worden. Den Arbeitern brachte die Um 
gestaltung eine stärkere Vertretung. Außerdem wurde eine ständige 
Kommission aus 5 durch ihre amtliche Stellung zugehörigen und aus 
16 gewählten Mitgliedern, darunter je 7 Arbeitgebern und Arbeitnehmern, 
gebildet; vorher war sie in das Belieben des Handelsministers gestellt. 
Die nunmehr obligatorische ständige Kommission hat auf Wunsch des 
Ministers Erhebungen über „die Lage der Arbeit wie der Arbeiter 
und über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ 
anzustellen und auch die danach angezeigten Reformen hervorzuheben. 
Der Arbeitsrat selbst tritt jährlich nur einmal zusammen zur Be 
sprechung der Enqueteberichte der ständigen Kommission, die er nötigen 
falls ergänzen kann, und stellt in einer Resolution die durch die En 
quete aufgedeckten Mißstände und die geeigneten Reformen fest. Die 
Zusammensetzung des Oberen Beirates ist neuerdings noch durch De 
kret vom 14. März 1903 geändert worden. Dabei ist die Gesamtzahl 
von 66 auf 65, die der von Gesetzes wegen zugehörigen Personen von 
10 auf 5 ermäßigt, dagegen die Zahl der Vertreter der Arbeitgeber 
und der Arbeitnehmer von je 22 auf 26 erhöht worden. Die Zahl 
der vom Senat und der Deputiertenkammer aus ihrer Mitte gewählten 
Mitglieder ist auf 3 Senatoren und 5 Deputierte belassen. Die vier 
vom Handelsminister ernannten Sachverständigen sind weggefallen. In 
der ständigen Kommission sind statt der früheren 5 nur noch 3 ver 
möge ihrer amtlichen Stellung zugehörige Mitglieder zu verzeichnen, 
im übrigen ist die Zusammensetzung der ständigen Kommission un- 
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