Full text: Einführung in die Volkswirtschaftslehre

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Das Arbeitseinkommen. 
verbände vom <5. November <9<8 sind Aollektivverträae und 
Zchlichtungsausschiisse nunmehr zur allgemeinen Voraussetzung 
der gegenseitigen Beziehungen erhoben; auch auf die Landwirt 
schaft ist ihre Wirksamkeit ausgedehnt worden. 
So dankenswert auch alle Versuche zu einem 2lusgleich zwischen 
beiden Parteien sind, so darf man sie in ihrer Wirksamkeit nicht 
überschätzen. (Ein Blick in eine beliebige Zeitung genügt als Be 
weis dafür, wie heftig die beiden Welten noch in Waffen gegen 
einander stehen, wie gering die Aussichten der „Industriepazifisten" 
sind. Immer wird die Verschiedenheit des Lebensstandards cmx- 
funden werden; immer wird die Arbeiterschaft, getragen von 
ihrem starken Alassenbewußtsein, den Versuch machen, einen 
größeren Anteil von den Schätzen des Lebens zu erbeuten. 
Da drängt sich denn von selbst die Frage auf, ob nicht der 
Staat, der über beiden Parteien steht, berufen sei, in dem 
Streit zu vermitteln. Tatsächlich wirkt der Staat schon längst im 
Sinne eines Linkommensausgleiches; die progressive Einkommen 
steuer, die Vermögenssteuer, die soziale Arbeiterversicherung be 
wirken eine nicht zu unterschätzende Übertragung von Vermögens 
anteilen aus dem Besitz der wohlhabenderen Schichten und der 
Unternehmer in die der arbeitenden Klassen. Aber dies ist ein 
Umweg, im gewissen Sinne auch nur eine Nebenabsicht, wir sahen 
aber in unseren Tagen den Staat auch ganz direkt und mit voller 
Absicht in das Lohnproblem eingreifen, und zwar im Interesse der 
Arbeiter. 
Man konnte auch bisher mit Esinblick auf die Arbeiterorgani 
sationen nicht immer sagen, daß der Arbeiter der schwächere Teil 
sei. Zuzugeben wird dies jedoch ohne weiteres für denjenigen 
Teil der Arbeiterschaft sein, der sich nicht zu organisieren vermag, 
wie die bjeimarbeiter. Die Lohnkämpfe dieser Arbeiter zu 
unterstützen, haben z u e r st a u st r a l i s ch e Staaten und nach 
ihnen (England versucbt. Die englische Trade Boards 
Act von <909 sieht in zunächst vier Heimindustrien die Errich 
tung von Lohnämtern vor, die aus Arbeitgebern, Arbeit 
nehmern und von der Regierung ernannten Mitgliedern bestehen; 
diese Lohnämter setzen Minimallöhne für Zeitarbeit und ge 
gebenenfalls für Akkordarbeit mit zwingender Verbindlichkeit fest. 
Liegt hier der Grund, auf den hin die Regierung sich zu autori 
tärer Lohnfestsetzung berechtigt glaubt, in der ksilflosigkeit der 
Arbeiter, so kann auch umgekehrt die bevorzugte Lage der Unter-
	        
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