Full text: Einführung in die Volkswirtschaftslehre

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Das Besitzeirikommeil. 
bewegung ausgesprochen worden, wobei dann die Bodenvcrstaat- 
lichung mit. der Begründung verlangt wurde, daß damit der 
Zins verschwinden würde. Diese Unterscheidung zwischen Boden 
zins und sonstigem Rapitalzins läßt sich nicht ausrechterhalten,. da 
eben die voraussetzutrg (die alleinige Produktivität des Lodens) 
irrig war. Senior leitete in seiner Zlbstinenztheorie den Zins 
aus dem verzicht des Kapitalisten aus den verzehr seines Ver 
mögens her, sür den er Entgelt verlangen könne. Diese Dar 
legung enthält insofern einen wertvollen Kern, als sie ein Motiv 
zur Kapitalbildung aufzeigt; sie erklärt aber immer noch nicht, 
wodurch denn der Entleiher in den Stand gesetzt ist, Zins zu 
zahlen. Die weiteste Verbreitung hat gegenwärtig wohl die sog. 
Agiotheorie des wiener Forschers v. B ö h m - B a w e r k. Er er 
klärt den Zins als wertdisferenz zwischen gegenwärtigen und 
künstigeri Gütern. .Gegenwärtige Güter würden in aller Regel 
höher geschätzt als künftige, so daß man sür ihre sofortige Nutzung 
ein Entgelt zu geben gewillt sei. Diese Erklärung ist zweifellos 
richtig für den Konsumtivkredit, wer sür die Zwecke seines un 
mittelbaren Verbrauchs' ein Darlehen aufnimmt,, schätzt in der Tat 
die gegenwärtigen Güter höher als die späteren; aber nicht aus 
einer wirtschaftlichen, sondern aus einer unwirtschaftlichen Er 
wägung heraus. Den Lsungernden treibt das physiologische Be 
dürfnis,'den Verschwender der Leichtsinn dazu, unwirtschaftlich zu 
handeln, d. h. eine Jukunstsverpslichtung einzugehen, deren Er 
füllung ihm durch das Darlehen keineswegs erleichtert wird. 
Das gegenwärtige Darlehen und die künftige Rückerstattung stehen 
überhaupt in keiner wirtschaftlichen, sondern nur in einer recht 
lichen Beziehung; der Entleiher gebraucht nicht Kapital, sondern 
verbraucht Genußgüter, deren Rückerstattung nur möglich ist, 
wenn ihm in Zukunst andere Einnahmequellen zur- Verfügung 
stehen.. In diesem Falle gibt der Kapitalbesitzer eigentlich kein 
Kapital oder vielmehr der Entleiher verwendet es nicht als 
„Kapital", als. produktionsgut, sondern als Konsumtionsgut. 
Darin liegt wohl auch der Grund, warum nach neuerer Forschung 
die kanonistische Lehre des Mittelalters zwar für Konsumdarlehen 
das Zinsnehmen verbot, es aber für Darlehen an Unternehmer 
gestattete. Die Erklärung des Zinses für Kapital, das zu produk 
tiven Zwecken entliehen wird, liegt Darin, daß Kapital ja nichts 
anderes bedeutet als die Verfügungsgewalt über Produktions 
mittel (Rohstoffe, Maschinen, Arbeiter) und damit die Möglich-
	        
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