Die Arbeitsteilung.
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rend die tzälste auf die Landwirtschaft entfiel. Dies will nicht
etwa dadurch erklärt werden, daß die Landwirtschaft, was ja
allerdings der Fall ist, ein alter Frauenberuf fei; dann nmßte sie
auch früher in dem gleichen Maße von Frauen betrieben worden
fein. Tatsächlich ist feit 1882 die Zahl der in der Landwirtschaft
hauptberuflich tätigen Männer von 5% und ö'A Millionen zurück
gegangen, die der gleicherweise tätigen Frauen aber von 2% auf
434 Millionen gestiegen?
wenn so der stärkere übertritt der Frau aus der Haus- in
die Lrwerbswirtfchaft anscheinend unaufhaltsam ist, so können
wir doch sehen, daß dabei die Arbeitsteilung nach dem Geschlecht
im ganzen sich deutlich durchsetzt; dafür sorgt bis zu einem ge
wissen Grade auch die moderne sozialpolitische Gesetzgebung,
welche Fräuenbefchäftigung in einer Reihe von Fällen verbietet,
wie in Bergwerken unter Tage, oder einschränkt. Nach der Zählung
von <907 ist die Zahl der beschäftigten weiblichen Arbeiter un
gefähr ebenso groß oder größer als die der männlichen in der
Tertilindustrie, dem Bekleidungsgewerbe, Reinigungsgewerbe,
Handelsgewerbe und Gast- und Schankwirtfchaft, während wieder
in anderen Gewerbegruppen, namentlich Bergbau, Metallver
arbeitung und Industrie der Maschinen und Instrumente die
Zahl der beschäftigten Frauen gegenüber der der Männer fast
verschwindet. Diese Scheidung, die im wesentlichen durch die ver
schiedenen Aörperkräfte der beiden Geschlechter bedingt ist, wird
sich in dem Maße noch schärfer. ausprägen, als der Frauenerwerb
immer mehr als selbstverständlich gilt und die Frauen für ihre
neuen Berufe, wozu wir schon die, ersten Ansätze haben, ebenso
• geschult werden, wie dies bei Männern (in Fortbildungs- und
Fachschulen, Lehrlingsausbildung usw.) der Fall ist. wenn im
Kriege die Frau notgedrungen viele ausgesprochen „männliche"
Berufe übernahm, so wird sich das im Frieden allmählich wieder
korrigieren.
Dieser Arbeitsteilung im großen zwischen Mann und Frau
steht als Seitenstück die Arbeitsteilung nach Völkern
ober Kaffen gegenüber. Der Begriff des Volkes und auch der
der Raffe ist durchaus nicht so fest bestimmt, daß man die beson
deren Eiaentümlichkeiten eines Einzelvolkes mit der Sicherheit
' Sie Stciaenm« in der Landwirtschaft ist zum Teil allerdnigs nur eine
formale, indem die „mithelfenden weiblichen Familienmitglieder letzt als
Erwerbstätige im Hauptberuf gezählt werden.