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«Le comte Apponyi contre Tezner et son ecole » 1 und
« Das ungarische Verfassungsrecht und die Theorien Tezners
und Turbas» 2 zum Teil ausdrücklich, zum Teil implizite,
daß bei Erörterung dieser Probleme nicht nur die « zünftigen
Gelehrten» der ungarischen staatsrechtlichen Literatur,
sondern sogar die führenden Staatsmänner des
ungarischen Staates frei von jedem politischen Nebengeschmack,
in der Rüstung der staatsrechtlichen Wissenschaft
ins Feld ziehen. Dagegen ist es nach der im Tone
wissenschaftlichster Entrüstung anhebenden Verdächtigung,
die Graf Julius Andrässy der Jüngere gegen die
österreichischen «Schriftsteller» ausspricht, nicht ein
staatsrechtliches und historisches Interesse, sondern ein
politischer Zweck, der diese leitet. So in seinem dreibändigen
Werk «A magyar ällam fönmaradäsänak es alkotmänyos
szabadsägänak okai» 3 [Die Ursachen des Fortbestandes
und der konstitutionellen Freiheit des ungarischen
Staates]. Die in der « Ungarischen Rundschau » 4
erschienene Abhandlung «JLJngarns rechtliche Selbständigkeit
von 1526 bisdesselben Verfassers ist zwar eine Übersetzung
des elften Kapitels seines dritten Bandes, allein trotz
dieser, leider nur ausnahmsweise und leider nur bruchstücksoder
probeweise vorkommenden deutschen Ausgabe einer
madj arischen Publikation bleibt für den tiefer grabenden
Arbeiter auf diesem Felde schon aus allgemein wissenschaftlichen
Grundsätzen die Pflicht bestehen, auch das in der
Muttersprache des Autors veröffentlichte Original zu
lesen, in vollem Zusammenhänge der Darstellung. Im besonderen
ist auf die Abweichungen aufmerksam zu machen,
1 In der « Revue de Hongrie », herausgegeben von der «Societe
litteraire franfaise de Budapest», Jahrg. V [1912], Bd. IX, S. 30-44.
2 In der von Gustav Heinrich, dem Generalsekretär der
ung. Akademie der Wissenschaften, unter Mitwirkung von Viktor
Concha, Josef Hampel, Ludwig von Thallöczy herausgegebenen
Vierteljahresschrift «Ungarische Rundschau für historische
und soziale Wissenschaften», Jahrgang I [1912], S. 713-730.
3 Budapest 1901-1911, Bd. III, S. 413 f.
4 Jahrg. I, S. 229-297.