Full text: Zur Wertzollfrage

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gewinnen, um wichtige weitere steuerpolitische Folgerungen 
aus der Kenntnis des Verhältnisses der bestehenden Zoll 
sätze zuin Kleinverkaufspreise, also zum Warenver 
brauchswerte, ziehen zu können. 
Diesen in breitestem Umfange vorbereitenden An 
fangsarbeiten werden wichtige Sondererhebungen zur 
Beantwortung der Frage folgen müssen, in welchem 
Stadium der Preisbildung für jede Warengattung und 
ihre Arten die Wertfeststellung am zweckmäßigsten zu er 
folgen haben würde. Wie die Darlegungen im zweiten 
Kapitel der vorliegenden Schrift ergaben, ist die Frage 
bereits auf dem Gebiete des Tabakwertzolls auf ver 
schiedene Weise gelöst worden. Beim Rohtabak ist es 
grundsätzlich der beim Übergange des Zollguts an den 
Verarbeiter von diesem gezahlte Preis, der die Grundlage 
der Wertermittelung bildet, doch ist da, wo durch einen 
Händler Vorratsverzollung zur Abgabe des Tabaks in 
begrenzten kleinen Mengen erfolgt, auch eine andere 
Methode der Wertfeststellung vorgesehen, nach welcher 
der beim Einkaufe vom Rohtabakhändler erlegte Preis 
die Grundlage der Wertermittelung bildet. In beiden 
Fällen gibt es nur betriebsanmeldepflichtige Verzoller. 
Im dritten Fall aber, bei Zigarren, erfolgt die Wert 
feststellung lediglich auf Grund des vom Verzoller (Ein- 
bringer) dem Lieferer gezahlten Preises ohne Prüfung 
der Person des Verzollers auf seine Verzollungsberech 
tigung hin. Nur die genaue Kenntnis der Art, in der 
sich der Handel mit der dem Wertzölle zu unterwerfen-
	        
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