Full text: Zur Wertzollfrage

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schen Tabaks festzustellen, um das nachfolgende Ver 
gleichsbild über denVerbrauch von Rohtabak*) ge 
gen die erwähnten Einwendungen sicher zu stellen. 
*) Als Rohtabak werden in der nachfolgenden Tabelle lediglich unbe 
arbeitete Tabakblätter — Nr. 29 des statistischen Warenverzeichnisses — 
behandelt, nicht die in diesem Verzeichnis unter Nr. 220 unter Erzeug, 
nissen aufgeführten Rippen, Laugen und Karotten. Dies empfahl sich 
der Übersichtlichkeit halber und besonders wegen der leichteren Nach 
prüfbarkeit. Ihre Weglassung trübt das Vergleichsbild in keiner 
Weise, da die hier in Betracht kommenden, verhältnismäßig geringfügigen 
Mengen — insgesamt ca. 30000 dz — Veränderungen von Belang 
nicht zeigen. Der allmählich etwas gefallenen Rippeneinfuhr steht eine 
ungefähr entsprechende Steigerung der Laugeneinfuhr gegenüber; auch die 
Veränderungen im Karottenverbrauche sind verhältnismäßig unerheblich. 
Durch dieWeglassungumgeht man auch ambestendieinfolgederverschiedenen 
Bezeichnung dieser Warengattungen — mal als Rohstoff, mal als Er 
zeugnisse — eingetretenen statistischen Mißverständnisse bei den Erörte 
rungen über die Frage des Tabakverbrauchs. So behandelt z. B. das 
Kaiserliche Statistische Amt in seiner Verbrauchsstatistik die Nippen als 
Rohstoff, die Karotten als Fabrikat, während es die Laugen bei Be 
rechnung des Tabakvcrbrauchs gänzlich unberücksichtigt läßt. Andere 
wieder behandeln alle drei Gattungen als Rohstoff. Ich zog daher, um 
Mißverständnissen den Boden zu entziehen, vor, unter Anlehnung an 
das Statistische Warenverzeichnis den Begriff Rohtabak auf unbear 
beitete Tabakblätter zu beschränken. Die Kenntnis ihrer Einfuhrmengen 
ist Jedem, und zwar auf Grund der beiden nach verschiedenen Eintei 
lungen des Jahres vorkommenden Berechnungsarten, leicht zugänglich. 
Nach Kalenderjahren durch die Handelsstatistik (Monatliche Nachweise über 
den Auswärtigen Handel), nach Erntejahren durch die Übersicht B7 im 
vierten Hefte der Vierteljahrshefte der Reichsstatistik. Auch die wechselnde 
Art der handelsstatistischen Einreihung der Karotten erst unter Rohtabäk, 
später unter bearbeitete Tabakblätter, dann wieder unter Kau- und 
Schnupftabak empfahl ihre Weglassung, um den verbrauchsstatistischen 
Erörterungen nicht neue Nahrung zu Mißverständnissen zu bieten. 
Der Einfuhr in den freien Verkehr gleichgestellt ist der Veredelungs 
verkehr für inländische Rechnung und der Bedarf für deutsche Schiffe usw.
	        
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