14
schen Tabaks festzustellen, um das nachfolgende Vergleichsbild
über denVerbrauch von Rohtabak*) gegen
die erwähnten Einwendungen sicher zu stellen.
*) Als Rohtabak werden in der nachfolgenden Tabelle lediglich unbearbeitete
Tabakblätter — Nr. 29 des statistischen Warenverzeichnisses —
behandelt, nicht die in diesem Verzeichnis unter Nr. 220 unter Erzeug,
nissen aufgeführten Rippen, Laugen und Karotten. Dies empfahl sich
der Übersichtlichkeit halber und besonders wegen der leichteren Nachprüfbarkeit.
Ihre Weglassung trübt das Vergleichsbild in keiner
Weise, da die hier in Betracht kommenden, verhältnismäßig geringfügigen
Mengen — insgesamt ca. 30000 dz — Veränderungen von Belang
nicht zeigen. Der allmählich etwas gefallenen Rippeneinfuhr steht eine
ungefähr entsprechende Steigerung der Laugeneinfuhr gegenüber; auch die
Veränderungen im Karottenverbrauche sind verhältnismäßig unerheblich.
Durch dieWeglassungumgeht man auch ambestendieinfolgederverschiedenen
Bezeichnung dieser Warengattungen — mal als Rohstoff, mal als Erzeugnisse
— eingetretenen statistischen Mißverständnisse bei den Erörterungen
über die Frage des Tabakverbrauchs. So behandelt z. B. das
Kaiserliche Statistische Amt in seiner Verbrauchsstatistik die Nippen als
Rohstoff, die Karotten als Fabrikat, während es die Laugen bei Berechnung
des Tabakvcrbrauchs gänzlich unberücksichtigt läßt. Andere
wieder behandeln alle drei Gattungen als Rohstoff. Ich zog daher, um
Mißverständnissen den Boden zu entziehen, vor, unter Anlehnung an
das Statistische Warenverzeichnis den Begriff Rohtabak auf unbearbeitete
Tabakblätter zu beschränken. Die Kenntnis ihrer Einfuhrmengen
ist Jedem, und zwar auf Grund der beiden nach verschiedenen Einteilungen
des Jahres vorkommenden Berechnungsarten, leicht zugänglich.
Nach Kalenderjahren durch die Handelsstatistik (Monatliche Nachweise über
den Auswärtigen Handel), nach Erntejahren durch die Übersicht B7 im
vierten Hefte der Vierteljahrshefte der Reichsstatistik. Auch die wechselnde
Art der handelsstatistischen Einreihung der Karotten erst unter Rohtabäk,
später unter bearbeitete Tabakblätter, dann wieder unter Kau- und
Schnupftabak empfahl ihre Weglassung, um den verbrauchsstatistischen
Erörterungen nicht neue Nahrung zu Mißverständnissen zu bieten.
Der Einfuhr in den freien Verkehr gleichgestellt ist der Veredelungsverkehr
für inländische Rechnung und der Bedarf für deutsche Schiffe usw.