Full text : Zur Wertzollfrage

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Wie  schon  vorausgeschickt,  ging  die  zweite  Anregung
zur  Erweiterung  des  Entwurfs  darauf  hinaus,  den  Grundsatz ­
  der  Wertbesteuerung  nicht  allein  auf  den  ausländischen
Rohstoff,  sondern  auch  auf  das  ausländische  Fertigerzeugnis ­
  (Zigarre)  anzuwenden.  Die  Art  ihrer  Verwirklichung
ist  von  nicht  geringem  Interesse.  Sie  bestätigt  die  Mannigfaltigkeit ­
  der  möglichen  Anwendungsformen  des  Wertzolls, ­
  sobald  man  nur  an  den  Leitsätzen,  d.  h.  daran
festhält,  daß  die  Rechnung  zur  Grundlage  der  Wertermittelung ­
  gemacht  wird,  als  Wert  also  der  Preis  gilt,
daß  der  Aussteller  einer  unrichtigen  Rechnung  oder  Wertanmeldung
  unter  dieselbe  strenge  Strafe  wie  derjenige
gestellt  wird,  der  von  der  unrichtigen  Rechnung  oder
Wertanmeldung  zum  Zwecke  einer  Zollhinterziehung  Gebrauch ­
  macht,  und  daß  die  Entscheidung  über  Zweifel
an  der  Zulänglichkeit  der  Wertanmeldung  und  somit
halb  der  Tabakindustrie  —  das  Kleingewerbe  noch  sonderliche  Bedeutung
hat,  eine  Ausschaltung  desselben,  ein  Konzentrationsprozeß,  ein  geringeres ­
  Bemerkbarwerden  der  Kleinfabrikanten  im  allgemeinen  Wettbewerbe ­
  zu  beobachten  ist.  Nach  dem  Jahresberichte  der  Berufsgenossenschaft ­
  kamen  durchschnittlich  auf  einen  Zigarrenfabrikationsbetrieb:
in  den  Kalenderjahren  1904/08  22,4  Arbeiter
„  „  „  1907/09  24
im  Kalenderjahre  1910  23,5  „
Das  ist  ein  Bild,  das  Schlüsse  weder  nach  der  einen  noch  anderen
Seite  erlaubt.  Hierzu  sind  die  Abweichungen  viel  zu  gering!  Es
wäre  denn  auch  unzulässig,  aus  der  geringen  Abnahme  der  auf  einen
Betrieb  entfallenden  durchschnittlichen  Arbeiterzahl  etwa  —  im  Gegensatze ­
  zn  der  unbewiesenen  Behauptung  einer  stärker  als  früher  sich  vollziehenden ­
  Konzentration  —  auf  eine  zunehmende  Zersplitterung  schließen
zu  wollen.
            
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