Full text : Zur Wertzollfrage

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entrichtet.  Doch  können  wohl  mit  Rücksicht  auf  die  erst
im  Jahre  1909  erfolgten  Steuererhöhungen  die  dem
Massenbedarfe  der  Minderbemittelten  dienenden  Genußmittel, ­
  wie  Vier,  Brantwein  und  Tabak,  aus  den  folgenden ­
  Erörterungen  ausscheiden.
Die  Erwägung,  daß  die  Vermögenssteuer  im  Grunde
nur  eine  Progression  der  Einkommensteuer  vom  fundierten
Einkommen  ist  und  somit  untrennbar  zu  der  für  die
Einzelstaaten  und  Kommunen  —  insbesondere  nach  Einführung ­
  der  Reichswertzuwachssteuer  —  unentbehrlich  gewordenen ­
  Einkommensteuer  gehört,  wird  wohl  für  absehbare ­
  Zeit  dazu  führen,  das  Gebiet  der  Einkommen-  und
Vermögenssteuern  als  für  Reichszwecke  nicht  in  Frage
kommend  zu  betrachten.
Ich  bin  ein  Anhänger  der  Reichserbschaftssteuer  und
bin  für  sie  mit  Entschiedenheit  bereits  zu  einer  Zeit  eingetreten^), ­
  als  man  noch  glaubte,  durch  Schaffung  von
nur  200  Millionen  Mark  neuer  Einnahmequellen  die
Reichsfinanzen  ordnen  zu  können.  Es  kann  mich  aber
das  nicht  hindern,  mit  allem  Nachdrucke  daran  zu  erinnern, ­
  daß  die  Erbschaftssteuer  mit  dem  Ertrage  von
etwa  50—60  Millionen  Mark,  den  sie  schließlich  nur  noch
bringen  sollte,  neben  den  350  Millionen  Mark  der  anderen,
erforderlich  gewesenen  Steuern  nichts  anderes  mehr  darstellte
als  ein  Dekorationsstück,  eine  Art  Anstandssteuer,  deren

*)  Vergl.  Lissner,  Die  Reichsfinanzreform,  S.  36—42;  Leipzig

1908.
            
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