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Ablehnung überdies der alleinige Anlaß war, daß die von
einer großen Truppe von Sozialpolitilern noch viel dringlicher
ersehnte Reichswertzuwachssteuer ins Leben treten
konnte. Einer ferneren Zeit, in der man leidenschaftslos in
der Geschichte der Reichsfinanzreform blättern wird,
wird ein unentwirrbares Rätsel sein, daß es die Ablehnung
einer verhältnismäßigen Bagatelle wie dieser
Erbschaftssteuer gewesen sein soll, die einen Parteienhader,
schlimmer als vor 30 Jahren, und die Verunglimpfung
eines großen Finanzwerkes hervorrief, dessen
segensreiche Folgen nun von Monat zu Monat deutlicher
werden. Ich möchte aber unbeschadet aller grundsätzlichen
Anhängerschaft auch für eine zukünftige Erbschaftssteuer
noch der weiteren Überzeugung Ausdruck geben,
daß sich auch diese etwa zukünftige Erbschaftssteuer für
lange Zeit über das Maß einer bescheidenen Anstandssteuer
nicht hinausheben könnte und zwar sich deshalb
hierüber nicht hinausheben könnte, weil die Höhe unserer
anderweitigen direkten Steuern, insbesondere in Folge
der scharfen Kommunalzuschläge, dem entgegensteht. Wir
sind — darüber herrscht wohl kein Zweifel — noch lange
kein Rentnervolk, wir sind noch immer im weitesten Sinne
des Wortes ein Unternehmervolk und wohl einstweilen
noch immer das unternehmendste Unternehmervolk
Europas. Damit aber sind dem weiteren Ausbau der
direkten Steuern vor der Hand gewisse unüberschreitbare
Grenzen gesteckt, denn unsere Arbeiter sind darauf angewiesen,
daß die Befriedigung des dauernden Bedarfs