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Dass die zur Amortisation notwendigen Beträge nicht
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ohne weiteres dem Reingewinn entnommen werden können,
dürfte klar sein; denn es muss auch amortisiert werden,
wenn die Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr
keinen Gewinn aufzuweisen hat. Man kann allerdings
nicht leugnen, dass wegen der bei der Aktiengesellschaft
gebräuchlichen Abrechnungsform gewisse Beziehungen
zwischen dem Reingewinn und der Amortisation *) be
stehen. Je grösser die Abschreibungen, desto geringer ist
der Reingewinn und umgekehrt. Von Reingewinn kann
richtiger Ansicht nach erst dann gesprochen werden, wenn
vom Bruttoertrag des Geschäftsjahres die notwendigen
für die Aktionäre. Sind aber die Anlagen noch weiter imstande, zu
produzieren, so ist ihre gesamte Arbeitsleistung, nachdem das Konto
Aktienkapital aus dem Amortisationsfonds, für den in unserem Falle
keine Verwendung gegeben ist, getilgt wurde, für die Aktionäre
unentgeltlich. Auch mit andern Bilanzierungsmethoden kommt man
zum gleichen Schlüsse. Würde z. B. so bilanziert:
Aktiven: Passiven:
Anlagen 930,000 Aktienkapital . . . 1,000,000
Kassa 50,000 Obligationen .... 300,000
V orräte 300,000
Summa 1,300,000 Summa 1,300,000
Nach 20 Jahren haben wir wieder die Anfangsbilanz. Wird nun
der Amortisationsbetrag gleich unter die Aktionäre verteilt, und
will man das in der Bilanz zur Darstellung bringen, so haben wir
nach dem ersten Jahre folgendes Schema:
Aktiven: Passiven:
Anlagen 1,000,000 Aktienkapital . . . 950,000
Vorräte etc 300,000 Amort. Aktienkapital 50,000
Obligationen .... 300,000
Summa 1,300,000 Summa 1,300,000
Am Ende haben wir wieder im Prinzip das gleiche Resultat.
Vgl. Pliquet, 1. c., 35 und 43.
‘) Vgl. die Statuten der Compagnie generale electrique du
sud-ouest, ebenso der Dynamitfabrik Brig und der Societe des
carrieres de St. Tryphon.