Full text: Zur Wertzollfrage

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braucht — auf ca. 162 Mark stellt. Ähnliche Unstimmig 
keiten finden sich bei der Bewertung von Zigarren zwischen 
Schätzung und Wirklichkeit, ähnliche bei Warengattungen, 
die seit dem Jahre 1906 bei der Ausfuhr einer Wertanmelde 
pflicht unterworfen sind, deren Wert aber früher nur geschätzt 
wurde. So zeigt sich zum Beispiele, daß vor Einführung 
dieser soeben erwähnten Wertanmeldepflicht Zithern um 
88 °/o überwertet, Guitarren und Harfen sowie andere 
Streichtonwerkzeuge als Geigen mit 60—70 % unter 
wertet wurden (dem Handelsteile der Schlesischen Zeitung 
vom 19. März 1911 — Dr. H. — entnommen). Ebenso 
wieder finden sich beträchliche Unterwertungen bei den 
Einfuhrwerten für Kürschnerwaren.*) 
*) Durch Bundesratsbeschluß vom 11. Februar 1911 wurde die 
Wertanmeldepflicht auch auf einige wenige Einfuhrwaren ausgedehnt, 
z. B. auf rohe Felle zu Pelzwerk (Position 155a). Sogleich zeigt sich 
der Unterschied zwischen Wirklichkeit und Schätzung. Die endgültige 
Schätzung des handelsstatistischen Beirates lautete hier für das Jahr 
1910 auf ca. 4086 Mark für den Doppelzentner. Am 1. April 1911 
trat die Wertanmeldepflicht in Kraft, und es ergibt sich nun für die 
Monate Mai bis August 1911 nur noch ein Durchschnittswert von 
2793 Mark für den Doppelzentner! Hier wurde also der wirkliche 
Wert von dem handelsstatistischen Beirat um beinahe 50°/, 
überschätzt! Auf der anderen Seite finden sich wieder gewaltige Unter 
wertungen, die infolge der neuen Bundesratsbestimmung aufgedeckt 
wurden: Unter Kürschnerwaren aufgeführte Felle zu Pelzwerk (von 
Pelztieren) — Position 563 a — wurden für das Jahr 1910 vom 
handelsstatistischen Beirat endgültig auf ca. 2357 Mark für den Doppel- 
zentner geschätzt, während die Wertanmeldungen für die Monate Mai 
bis Augnst 1911 auf Grund der Wertanmeldepflicht einen Wert von 
3396 Mark für den Doppelzentner anzeigen. Hier wurde der wirkliche 
Wert somit um etwa 30% unterschätzt!
	        
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