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braucht — auf ca. 162 Mark stellt. Ähnliche Unstimmig
keiten finden sich bei der Bewertung von Zigarren zwischen
Schätzung und Wirklichkeit, ähnliche bei Warengattungen,
die seit dem Jahre 1906 bei der Ausfuhr einer Wertanmelde
pflicht unterworfen sind, deren Wert aber früher nur geschätzt
wurde. So zeigt sich zum Beispiele, daß vor Einführung
dieser soeben erwähnten Wertanmeldepflicht Zithern um
88 °/o überwertet, Guitarren und Harfen sowie andere
Streichtonwerkzeuge als Geigen mit 60—70 % unter
wertet wurden (dem Handelsteile der Schlesischen Zeitung
vom 19. März 1911 — Dr. H. — entnommen). Ebenso
wieder finden sich beträchliche Unterwertungen bei den
Einfuhrwerten für Kürschnerwaren.*)
*) Durch Bundesratsbeschluß vom 11. Februar 1911 wurde die
Wertanmeldepflicht auch auf einige wenige Einfuhrwaren ausgedehnt,
z. B. auf rohe Felle zu Pelzwerk (Position 155a). Sogleich zeigt sich
der Unterschied zwischen Wirklichkeit und Schätzung. Die endgültige
Schätzung des handelsstatistischen Beirates lautete hier für das Jahr
1910 auf ca. 4086 Mark für den Doppelzentner. Am 1. April 1911
trat die Wertanmeldepflicht in Kraft, und es ergibt sich nun für die
Monate Mai bis August 1911 nur noch ein Durchschnittswert von
2793 Mark für den Doppelzentner! Hier wurde also der wirkliche
Wert von dem handelsstatistischen Beirat um beinahe 50°/,
überschätzt! Auf der anderen Seite finden sich wieder gewaltige Unter
wertungen, die infolge der neuen Bundesratsbestimmung aufgedeckt
wurden: Unter Kürschnerwaren aufgeführte Felle zu Pelzwerk (von
Pelztieren) — Position 563 a — wurden für das Jahr 1910 vom
handelsstatistischen Beirat endgültig auf ca. 2357 Mark für den Doppel-
zentner geschätzt, während die Wertanmeldungen für die Monate Mai
bis Augnst 1911 auf Grund der Wertanmeldepflicht einen Wert von
3396 Mark für den Doppelzentner anzeigen. Hier wurde der wirkliche
Wert somit um etwa 30% unterschätzt!