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der Zollsätze nach Beschaffenheitsunterschieden in
der Tat etwa 3—4 mal so hoch belastet als die teure. Statt
zu fallen, steigt der Zoll mit der Wertverringerung des Zollgutes!
Über den schweren Mißstand, daß innerhalb der
obersten Veschaffenheitsklasse der Zollsatz von 80 Pfg. in
gleicher Weise auf der hochwertigsten wie auf der billigsten
goldenen Taschenuhr lastet, kann indessen natürlich
auch obige Tabelle nichts Näheres aussagen.
Daß gegenüber diesen Übelständen, seien sie nun
durch Zollabstusungen nach Beschaffenheitsunterschieden
äußerlich um ein Geringfügiges gemildert oder nicht, im
Sinne höherer sozialer Steuergerechtigkeit einzig und
allein der prozentuale Wertzoll ein wirksames Korrektiv
schaffen kann, liegt auf der Hand.
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Das milde und versöhnende Licht, das der Wertzoll
vermöge seiner eminenten sozialen Bedeutung vielleicht
schon im Kamps um den nächsten Zolltarif sein wird,
kann in der Hand des Demagogen zum Feuerbrande
werden. Sinnlos wäre die Anwendung des Wertzolls,
wo es sich nicht um Waren mit belangreichen Wertunterschieden
für die Gewichtseinheit oder wo es sich
um solche Waren handelt, bei denen die billigen
Stapelartikel mit geringem Werte für die Gewichtseinheit
überwiegen und gegen die der betroffene Industriezweig
sich nur mit Hilfe des Eewichtszolles schützen