Full text : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

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Deutsche  Volksversicherung^

großes

nationales  Werk,  dessen  hohe  Bedeutung  für  die  minder-Volkskreise
  die  kommenden  Jahre  erweisen  sollen  und
das  Verdienst  ihrer  Gründung  teilen  sich  30  deutsche
"herungsgesellschaften  mit  den  Behörden  des  Reichs  und
ationen  der  nationalen  Arbeiterschaft.  Die  Bersicherungst
  haben  die  erforderlichen  Mittel  und  ihre  reichen  Ersah»
ie  zum  Teil  auch  ihren  gewaltigen  Organisationsapparat
ist  der  Sache  gestellt.  Die  Behörden  des  Reichs,  an  ihrer
Reichskanzler,  und  vor  allem  der  Staatssekretär  Des
des  Innern,  sowie  der  Präsident  des  Kaiserlichen  Auf»
-.ür  Privatversicherung,  haben  zu  ihrem  Teile  daran  mit»
>aß  wirklich  etwas  Gutes  geschaffen  wurde.  Die  nationale
ft  aber  hat  durch  ihre  Mitwirkung  dafür  Sorge  getragen,
ünsche  der  Volkskreise,  welchen  die  neuen  Einrichtungen
nen  sollen,  im  vollsten  Umfange  erfüllt  wurden,
ummkapital  der  Gesellschaft  beträgt  2  000  000  J;  saneben
hründer  für  die  Kosten  der  ersten  Einrichtung  einen  unt
  Organisationsfonds  von  1000  000  M  zur  Verfügung
"“rtfcmg  Februar  1913  wurde  begonnen,  die  inneren
en  zu  schaffen,  die  Tarife  auszuarbeiten  und  die  Organilbauen.
  Diese  gewaltige  Arbeit  ist  mit  einer  Schnelligkeit
mhafigkeit  durchgeführt  worden,  welche  allseitige  Anerkennt. ­
  Am  20.  Juni  1913  ist  durch  Senatsbeschluß  des  Kaiserichtsamts
  für  Privatversicherung  die  Genehmigung  zur
des  Geschäftsbetriebes  erteilt  worden.  Nunmehr  wurden
aber  doch  gründlich  die  eigentlichen  Einrichtungen  für
t  Betrieb  so  gefördert,  daß  Ende  September  1913  die
planmäßig  werbende  Versicherüngstätigkeit  aufgenommen
rte.
die  Einrichtungen  der  Gesellschaft  an  dieser  Stelle
iskunft  zu  geben,  dürfte  sich  erübrigen.  Es  seien
kurz  die  Bestimmungen  des  Gesellschaftsvertrages
>elche  die  Gemeinnützigkeit  für  alle  Zeiten  sicher
-  Prozent  des  Gewinnes  kommen  den  Versicherten
ute.  Erst  aus  dem  Reste  wird  eine  Dividende  auf  das
i(  verteilt,  die  mit  4  Prozent  des  Stammkapitals  nach
■  izt  ist.  Eine  Aenderung  dieser  Bestimmungen  bedarf  der
j  des  Reichskanzlers.  Von  diesem  ist  ein  Reichskommissar
l  eine  sehr  weitgehende  Aufsichtsbesugnis  eingeräumt  ist.
mag  erwähnt  werden,  daß  diese  Bestimmungen  über
düng  des  Gewinnes  für  die  Versicherten  wesentlich  günals
  bei  der  „Volksfürsorge"  und  den  öffentlichen  Ann
  diese  beiden  Volksversicherungsgesellschaften  müssen  zu-Kapital
  verzinsen,  bevor  sie  überhaupt  eine  Divi-
            
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