Full text : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

Stadtanleihen.  Es  sind  Fälle  vorgekommen,  daß  eine  höchst  angesehene ­
  und  zahlungsfähige  Firma  z.  B.  für  einen  Frankenkredit
von  100  000  Franken  auch  einen  Markkredit  von  100  000  Mark
übernehmen  mußte,  diesen  rückzahlbar  zu  123 1 / as  Centimes,  und
zwar  ungefähr  zwei  Drittel  davon  schon  in  3  Jahren,  1920,  der
Rest  in  5  Jahren.  Das  bedeutet  für  die  Schweizer  Bank,  die  sich
die  Mark  zu  weniger  als  65  Centimes  verschaffte,  eine  jährliche
Verzinsung  von  1772%!  Richt  selten  verlangen  die  ausländischen
Gläubiger  auch  noch  die  Garantie  einer  Versicherungsgesellschaft,
deren  Provision  der  Schuldner  natürlich  auch  noch  bezahlen  muß.
In  einem  anderen  Fall  wurden  7%  Zinsen,  1 / 4 %  vierteljährliche
Kommission,  1  %  Akzeptprovision  der  Bank  verlangt.  Außerdem
sollte  der  Schuldner  in  Deutschland  belegenen  Grundbesitz  übernehmen ­
  und  den  gewährten  Kredit  spätestens  Ende  1920  zurückzahlen.
Derartige  Geschäfte  sollten,  mich  wenn  man  sie  mit  Rücksicht
auf  die  Kriegsanleihen  bisher  geduldet  hat,  doch  viel  mehr  unterbunden
  werden.  Auch  ist  die  ganze  Art,  tvie  solche  Städteanleihen
z.  B.  in  den  Züricher  Kaffeehäusern  ausgeboten  und  abgeschlossen
wurde»,  der  Qualität  der  deutschen  Schuldner  unwürdig.
Da  unsere  Bundesgenossen  in  so  großem  Umfange  die  Mark
zu  Zahlungen  an  das  Ausland  verwendeten  und  damit  auch  Ange
kauften,  deren  Beschaffung  ihnen  nur  infolge  ihrer  laxeren  Handhabung ­
  der  Ein--  und  Ausfuhrbeschränkungen  möglich,  bei  uns
aber  verboten  war,  so  verfilzte  die  Reichsbank  im  Oktober  1917,
oaß  Markguthaben  aus  österreichisch  -  ungarischen  Effektenverkäufen
  in  Deutschland,  sofern  sie  nicht  zur  Bezahlung  von  Warenoder ­
  Effektenschulden  dienen,  bis  12  Monate  nach  Friedensschluß
gesperrt  sind.  Das  hat  in  Österreich  Unzufriedenheit  erregt,  aber
es  wäre  hier,  >vie  auf  so  vielen  Gebieten,  zweckmäßig,  wenn  sich
die  beiden  Staaten  über  ein  gemeinsaines  Vorgehen  in  den  Valutafrageil,
  in  der  Beschränkung  der  Luruseinfiihr  und  der  Einschränkung ­
  der  Effektenspekulafioit  verständigten.  Jedenfalls  kann  keine
Rede  davon  sein,  daß  wir  die  Luxuseinfuhr  aus  Österreich-Ungarn
zulassen,  selbst  aber  auf  den  Export  derartiger  Produkte  dorthin
verzichten  könnten.  Die  Beschränkungen  und  Maßregeln,  die  zur
Auftechterhaltung  der  Valuta  nötig  sind,  müßten  in  beiden  Ländern
gleich  sein,  und  deshalb  wäre  es  inir  durchaus  berechtigt,  wemr  der
zügellosen  Geldvermehrung,  wie  sie  in  Österreich-Ungarn  eingerissen ­
  ist  lind  über  die  jede  öffentliche  Kontrolle  fehlt,  Schranken
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