Full text: Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

Stadtanleihen. Es sind Fälle vorgekommen, daß eine höchst an 
gesehene und zahlungsfähige Firma z. B. für einen Frankenkredit 
von 100 000 Franken auch einen Markkredit von 100 000 Mark 
übernehmen mußte, diesen rückzahlbar zu 123 1 / as Centimes, und 
zwar ungefähr zwei Drittel davon schon in 3 Jahren, 1920, der 
Rest in 5 Jahren. Das bedeutet für die Schweizer Bank, die sich 
die Mark zu weniger als 65 Centimes verschaffte, eine jährliche 
Verzinsung von 1772%! Richt selten verlangen die ausländischen 
Gläubiger auch noch die Garantie einer Versicherungsgesellschaft, 
deren Provision der Schuldner natürlich auch noch bezahlen muß. 
In einem anderen Fall wurden 7% Zinsen, 1 / 4 % vierteljährliche 
Kommission, 1 % Akzeptprovision der Bank verlangt. Außerdem 
sollte der Schuldner in Deutschland belegenen Grundbesitz über 
nehmen und den gewährten Kredit spätestens Ende 1920 zurückzahlen. 
Derartige Geschäfte sollten, mich wenn man sie mit Rücksicht 
auf die Kriegsanleihen bisher geduldet hat, doch viel mehr unter- 
bunden werden. Auch ist die ganze Art, tvie solche Städteanleihen 
z. B. in den Züricher Kaffeehäusern ausgeboten und abgeschlossen 
wurde», der Qualität der deutschen Schuldner unwürdig. 
Da unsere Bundesgenossen in so großem Umfange die Mark 
zu Zahlungen an das Ausland verwendeten und damit auch Ange 
kauften, deren Beschaffung ihnen nur infolge ihrer laxeren Hand 
habung der Ein-- und Ausfuhrbeschränkungen möglich, bei uns 
aber verboten war, so verfilzte die Reichsbank im Oktober 1917, 
oaß Markguthaben aus österreichisch - ungarischen Effektenver- 
käufen in Deutschland, sofern sie nicht zur Bezahlung von Waren 
oder Effektenschulden dienen, bis 12 Monate nach Friedensschluß 
gesperrt sind. Das hat in Österreich Unzufriedenheit erregt, aber 
es wäre hier, >vie auf so vielen Gebieten, zweckmäßig, wenn sich 
die beiden Staaten über ein gemeinsaines Vorgehen in den Valuta- 
frageil, in der Beschränkung der Luruseinfiihr und der Einschrän 
kung der Effektenspekulafioit verständigten. Jedenfalls kann keine 
Rede davon sein, daß wir die Luxuseinfuhr aus Österreich-Ungarn 
zulassen, selbst aber auf den Export derartiger Produkte dorthin 
verzichten könnten. Die Beschränkungen und Maßregeln, die zur 
Auftechterhaltung der Valuta nötig sind, müßten in beiden Ländern 
gleich sein, und deshalb wäre es inir durchaus berechtigt, wemr der 
zügellosen Geldvermehrung, wie sie in Österreich-Ungarn ein 
gerissen ist lind über die jede öffentliche Kontrolle fehlt, Schranken 
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