Full text : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

die  in  Deutschland  ihren  Wohnsitz  haben,  den  Schuldnern,  wenn
sie  sich  in  einer  Notlage  befinden  oder  ihre  Kredite  erneuern  müssen,
bei  der  Regelung  ihrer  Verpflichtungen  unsichere  deutsche,  im  Besitz
ihrer  Auftraggeber  befindliche  Hypotheken  aufzuhalsen.
Die  größte  Bedeutung  bei  dem  Abschluß  neuer  Kredite  im
neutralen  Auslande  seitens  deutscher  Schuldner  hat  natürlich  die
Valutaklausel.  Fast  alle  Schuldner  müssen  sich  zur  Rückzahlung
in  ausländischer  Währung  oder  zum  früheren  Parikurse  der  Mark,
also  z.  B.  bei  Schweizer  Franken  zu  einer  Rückzahlung  zum  Kurse
von  123*/2  Centimes  für  100  Mark  verpflichten.  Auf  dieser  Grundlage, ­
  und  zwar  mit  einer  Rückzahlungspflicht  in  8  bis  10  Jahren
sind  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1917  von  Dutzenden  deutscher
Städte  Anleihen  in  der  Schweiz  im  Betrage  von  vielen  Millionen
aufgenommen  worden.  Auch  in  Lolland  und  Skandinavien  sind
solche  Anleihen  aufgenommen  worden,  und  erst  in  den  letzten  Monaten ­
  scheint  man  seitens  der  Regierung  dem  Abschluß  von  Anleihen
seitens  deutscher  Städte  mit  derartigen  Rückzahlungsverpflichtungen
Schwierigkeiten  in  den  Weg  zu  legen.  Dabei  sind  auch  die  Vermittlerprovisionen ­
  sehr  hoch,  z.  B.  1 /. i  %  jährliche  Abschlußprovision
und  eine  einmalige  Vermittlungsgebühr  von  1  Va  °/o-  Die  Schweizer
Banken,  die  solche  Darlehen  gewähren,  verschafften  sich  dabei  die
Mark  für  etwa  65  Centimes  und  erhalten  in  8  bis  10  Jahren  dafiir
1231/2  Centimes  zuriick.  Kein  Wunder,  daß  die  Schweizer  gern
solche  Städteanleihen  übernehmen  und  daß  sich  auch  deutsche  Kapitalisten ­
  auf  dem  Llmwege  über  Schweizer  Banken  daran  zu  beteiligen ­
  silchen.  Dabei  ist  es  bemerkenswert,  daß  alle  diese  Anleihen
zur  Hebung  der  deutschen  Valuta  gar  nichts  beigetragen  haben.
Denn  sie  wurden  regelmäßig  aus  schon  vorhandenen  Schweizer
Guthaben  in  Deutschland  gewährt.  Neuestens  sind  übrigens  auch
große  Anleihen  ohne  die  Valutaklausel,  also  unter  Riickzahlung
in  Mark  abgeschlossen  worden,  wobei  die  Kredite  natürlich  auch  in
Mark  gewährt  wurden.
Fiir  private  Schuldner  sind  aber  die  ihnen  von  ausländischen
Zanken  gewährten  Bedingungen  oft  noch  viel  ungünstiger.  Wenn
sie  zu  Zahlungen  in  der  Schweiz  einen  Frankenkredit  gebrauchen,
müssen  sie  sich  oft  verpflichten,  auch  gleichzeitig  einen  Markkredit
^  übernehmen.  Diesen  beschafft  sich  der  Gläubiger  zu  etwa  65
und  läßt  sich  Rückzahlung  zu  123V«  versprechen.  Dabei  sind  die
^sückzahlungstermine  aber  manchmal  noch  viel  kürzer  als  bei  den
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