Ein weiteres Mittel, die Kapitalbildung zu fördern, das noch
erörtert werden soll, ist die Erhöhung des Bankdiskonts. Es
ist ein Zeichen ungünstiger Einkomnrensverschiebungen, unzweck
mäßiger Art der Kapitalbildung und ungenügender Erfassung der
Kriegsgewinne, wenn im Kriege der kurzfristige Börsenleihzins,
wie er sich im Privatdiskont ausspricht und wie ihin der Bank
diskont im wesentlichen folgt, nur 5 % oder weniger beträgt, wäb-
rend Anlagekapital, langfristiger Kredit selbst für sicherste Air
lagen auch zu einenr wesentlich höheren Zinssatz überhaupt kaum zu
beschaffen ist. Bon einem niedrigen Diskontsatz, der den: tatsäch
lichen Kapitalvorrat und dem Kapitalbedürfnis in der Volkswirt
schast nicht entspricht, profitieren nur beschränkte Kreise, vor allem
die Spekulation. Der langfristige Kredit, z. B. der Äypotheken-
zinsfuß, wird sich einem niedrigen Diskont doch nicht anpassen,
wie wir das schon seit langem beobachten können. Man muß,
wie schon gesagt, diese flüssigen Kapitalien m irgendeiner Weise
vor allem dem Kapitalbedürfnis kleiner Gewerbetreibenden, die
Kriegsanleihe realisieren wollen, zuführen, außerdem aber durch
Erhöhung des Bankdiskonts dafür sorgen, daß mehr Anlage
kapital geschaffen und daß vor allem der Spekulation der Kredit
verteuert wird.
Allerdings wirkt ein niederer Zinsfuß inr allgemeinen preisver
mindernd. Aber gegenwärtig entspricht ein solcher imn einmal nicht
den tatsächlichen Kapitalverhältnissen in der Volkswirtschaft, und
es ist wichtig, auch durch dieses Mittel die Einschränkung des
Konsums und die Kapitalbildung anzuregen. Äier, in der Diskont
politik, liegt die wichtigste wirtschaftspolitische Aufgabe einer Noten
bank, der man aber nicht gerecht wird, wenn sie im Interesse ihres
"Status" nur die Erhaltung eines möglichst großen Goldschatzes
Auge hat. Die Heranziehung des Goldes zur Reichsbank zu
Ordern, war früher einmal sehr schön und verdienstlich. Jetzt aber
und auch nach dem Kriege hat sie andere Aufgaben, als nach der
^eckungsquote ihrer Noten zu sehen. Eine eingehende Überwachung
der Kapitalbildung und Regelung der Kreditgewährung ist nötig,
^nfür aber genügt die Reichsbank allein nicht, denn sie ist kein
wirkliches Staatsamt, keine Behörde; die Sorge für Kapital- und
Kreditgewährung aber muß dem Staate als solchem obliegen, und
uher müssen alle seine wirtschaftlichen Behörden, das Reichs-
wwtichastsamt mit dem Reichsamt für Übergangswirtschaft, das
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