Full text : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

und  aus  der  systematischen  Vernichtung  derselben  durch  England
in  den  verschiedensten  Ländern  entstanden  sind.  Hier  Schadenersatz
von  England  und  seinen  Bundesgenossen  zu  fordern,  gehört  zu
unseren  wichtigsten  Kriegszielen.
In  dieser  Hinsicht  gleich  beim  Friedensschluß  energisch  unsere
Ansprüche  geltend  zu  machen,  ist  auch  für  den  Kurs  unserer  Valuta
von  größter  Wichtigkeit.  Er  wird  sich  sehr  viel  schneller  wieder  heben,
wenn  das  Ausländ  sich  bewußt  ist,  daß  wir  unsere  Forderungen
energisch  einzuziehen  beabsichtigen  und  daß  die  Schadenersatzansprüche ­
  Deutschlands  im  Auslande  kraftvoll  vertreten  werden.
Von  möglichst  schneller  Hebung  unserer  Valuta  hängt  aber  die
Entwicklung  unseres  Außenhandels  nach  dem  Kriege  zu  einem  großen
Teile  ab.  Deshalb  müssen  alle  Beteiligten  zusammenwirken,  auch
im  Inlande  die  Preisherabsetzungen  durchzuführen,  die,  wie  wir  gezeigt ­
  haben,  die  Voraussetzung  für  eine  Hebung  unserer  Valuta  sind.
Eine  Entschädigung  seitens  des  Reiches  für  die  durch  das
Sinken  unserer  Valuta  geschädigten  Zweige  des  deutschen  Außenhandels ­
  wird  sich  allgemein  kaum  durchführen  lassen.  Sie  wird
jedenfalls  stets  davon  abhängen,  inwieweit  es  gelingt,  den  vielen
im  Auslande  ansässigen  deutschen  Kaufleuten,  denen  ihr  ganzes
Geschäft  zerstört  ist,  Entschädigungen  seitens  der  ausländischen
Staaten  zu  verschaffen,  die  sich  durch  England  zu  einem  Raubzug
gegen  deutsches  Eigentum  haben  überreden  lassen.  Der  Gedanke,
daß  diejenigen,  die  Valutagewinne  erzielt  haben,  für  die  Verluste
anderer  aufkommen  müßten,  ist  praktisch  kaum  durchführbar.  Gewiß, ­
  Gewinne  aus  dem  Kriege  soll  der  Staat  schon  im  Interesse
geordneter  Preisbildung  möglichst  verhindern.  Er  soll  sie,  wenn
sie  einmal  erzielt  sind,  möglichst  der  Allgemeinheit  zuführen,  deswegen ­
  betonten  wir  immer  die  Notwendigkeit  einer  starken  Kriegsgewinnbesteuerung ­
  im  weitesten  Sinne.  Aber  eine  Schadenersatzpflicht ­
  des  Staates  für  alle  Kriegsverluste  zu  verlangen,  geht  bei
den  ungeheuren  Verlusten  dieses  Krieges  über  das  Mögliche  hinaus.
Schon  der  Anspruch  auf  Erhaltung  jeder  Erwerbstätigkeit  in  ihrer
bisherigen  Form  ist  undurchführbar,  nicht  nur  weil  manche  Erwerbstätigkeiten ­
  für  die  Gesamtheit  weniger  wichtig  sind  als  andere,
sondern  weil  doch  auch  Lunderttausende  von  Kriegsbeschädigten
ihren  Beruf  werden  wechseln  müssen.  Überhaupt  scheint  mir,  daß
in  einer  Zeit,  in  der  der  Staat  unbeschränkt  über  das  Leben  von
Millionen  seiner  Untertanen  verftigt,  der  Schutz  des  Privatim ­

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.