fullscreen : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Infolge  des  Getreidemangels  wurde  Pro  Kopf  der  Bevölkerung ­
  ein  bestimmtes  Quantum  Mehl  und  Brot  festgesetzt.
So  gibt  es  in  Berlin  Pro  Kopf  wöchentlich  4  Pfund  Brot,  in
Westfalen  3y 2  Pfund.  Wir  sind  davon  überzeugt,  daß  diese
Maßregeln  im  Interesse  der  Volksernährung  getroffen  wurden,,
erlauben  uns  aber,  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  das  festgesetzte ­
  Gewicht  Brot  für  gutsituierte  Leute,  die  sich  noch  nahrhafte ­
  Zukost  verschaffen  können,  reichlich  bemessen  ist,  auch  vielleicht ­
  ausreicht  für  Arbeiter,  die  eine  leichte  Erwerbstätigkeit
ausüben.  Knapp  wird  die  festgesetzte  Menge  Brot  für  Arbeiter
mit  starker  körperlicher  Tätigkeit,  aber  gänzlich  unmöglich  ist
es,  daß  die  Bergarbeiterschaft,  die  keine  Gelegenheit  hat,  Mittagessen ­
  zu  sich  zu  nehmen,  damit  auskommt.  Sie  müssen  mit  Einschluß ­
  des  Weges  zur  Grube  und  wieder  heim  zehn  Stunden
und  länger  mit  dem  halben  Pfund  Brot  auskommen.  Bei  Fabrikarbeitern, ­
  überhaupt  bei  Tagesarbeitern,  mag  und  wird  der
Mangel  an  Brot  durch  andere  Speisen,  so  durch  ein  Mittagsmahl ­
  wettgemacht  werden,  das  heißt,  wenn  die  Löhne  ausreichen, ­
  die  dazu  nötigen  Lebensmittel  zu  beschaffen.  In  die
Grube  aber  kann  kein  warmes  Essen  gebracht  werden,  da  abgesehen ­
  von  dem  Kohlenstaub,  der  Menschen  und  Orte  bedeckt,
einzelne  Arbeitspunkte  so  weit  entfernt  sind,  daß  von  einem
Einschaffen  von  Mittagessen  keine  Rede  sein  kann.
Wer  die  Arbeitsverhältnisse  aus  den  großen  Zechen  kennt,
muß  beistimmen.  Die  Bergarbeiter  waren  daher  mit  der  Verordnung, ­
  daß  ihnen  pro  Tag  nur  ein  halbes  Pund  Brot  pro
Person  zustehen  soll,  hart  getroffen.  Es  ist  auch  anzunehmen,
daß,  wenn  bei  der  schweren  Arbeit  in  der  Grube  noch  der  Hunger
als  Gast  einkehrt,  die  Bergarbeiter  notgedrungen  im  Interesse
ihrer  Gesundheit  auf  lleberschichten  verzichten  müßten.  Dies
wäre  aber  sicher  eine  nichtgewollte  Folge  der  Brotverordnung.
Wir  erlauben  uns  nun,  Ew.  Exzellenz  zu  ersuchen,  dahin
wirken  zu  wollen,  daß  den  Bergarbeitern  eine  größere  Gewichtsmenge ­
  Brot  abgegeben  wird.  Dies  wäre  zu  bewerkstelligen,
indem  ein  entsprechender  Vermerk  auf  der  Brotkarte  gemacht
wird  oder  aber  es  müßten  die  Bergarbeiter  Gelegenheit  erhalten. ­
  ihre  Schicht  zu  unterbrechen,  auszuführen  und  am  Tage
ivarme  Speisen  zu  sich  zu  nehmen.
Wir  glauben  durch  die  angeführten  Gründe  Ew..  Exzellenz
davon  überzeugt  zu  haben,  daß  Mittel  und  Wege  gesucht  werden
            
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