LEISTUNGEN
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Kürzung des gesetzlichen Krankengeldes
Erhält ein Versicherter Krankengeld gleichzeitig aus einer andern
Versicherung, so hat die Krankenkasse ihre Leistung soweit zu kürzen,
dass das gesamte Krankengeld des Versicherten den Durchschnittsbetrag
seines täglichen Arbeitsverdienstes nicht übersteigt. Die Satzung kann
aber die Kürzung ganz oder teilweise ausschliessen ($ 189).
Die Satzung kann Versicherten das Krankengeld ganz oder teilweise
versagen :
1. wenn sie die Kasse durch eine strafbare Handlung geschädigt haben,
die mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht ist, für die
Dauer eines Jahres nach der Straftat,
2. wenn sie sich eine Krankheit vorsätzlich oder durch schuldhafte
Beteiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln zugezogen haben, für die
Dauer dieser Krankheit ($ 192, Nr. 1 u. 2).
Mehrleistungen
Das Gesetz ermächtigt die Krankenkassen, Leistungen zu gewähren,
die über die gesetzlichen (Regel-) Leistungen hinausgehen. Die Satzung
kann insbesondere vorsehen: .
Gewährung des Krankengeldes für die Sonn- und Feiertage;
Gewährung des Krankengeldes vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit
an, und zwar bei Krankheiten, die länger als eine Woche dauern oder zum
Tode führen, ferner bei Krankheiten, die durch Betriebsunfall verursacht
worden sind, endlich mit Zustimmung des Oberversicherungsamts auch
bei anderen Krankheiten ;
Verlängerung der Dauer des Krankengeldbezuges bis zu einem Jahre;
Erhöhung des Krankengeldes bis auf drei Viertel des Grundlohns;
_ Gewährung eines besonderen. Krankengeldes bis zur Hälfte des gesetz-
More BES an Versicherte, für die kein Hausgeld zu zahlen ist ($ 187
u, « « ’
Durchführungsergebnisse
Zahl der Krankheitsjälle und der Krankheitstage
ABSOLUTE UND RELATIVE ZAHL
DER ENTSCHÄDIGTEN KRANKHEITSFÄLLE UND KRANKHEITSTAGE
Jahr
Zahl der
Xrankheitsfälle
{in Tausenden)
\uf je 100 Ver-
sicherte treffen
<rankheitsfälle
‚919
1920 181 47
(921 | 196 | 50 |
1922 239 58
1923 238 54
30
Durchschnitts- |! Zahl der auf
dauer eines leinen Versicher-
KXrankheitsfalles ten entfallenden
in Tagen Krankheitstage
9,98
23 8,30
20 10,05
19 10,97
19 10.50
AUSGABEN FÜR KRANKENHILFE, INSGESAMT UND FÜR EINEN VERSICHERTEN
Jahr
Gesamtauf- |
wand für
Leistungen in |
’ausenden von '
Fr.
Gesamtauf-
wand für
Krankengeld
in Tausenden
von Fr.
Auf einen
Versicherten
entfallen für
Krankenhilfe
Vr
Auf einen
Versicherten
entfallen für
Krankengeld
Br
1919 26.543 13.682 A 40,0
1920 34.072 13.692 129,5 35,5
1921 52.667 24.618 134,7 62,9
1922 62.750 29.090 151,8 70,4
1923 68.078 29.068 155.0 66.2