lo2 DEUTSCHLAND — Bayern (I’inanzen).
wohl auch Vieles veruntreut ward,
gehäuft :
1801 3 Mill, zu 6% (Lit. A)
Va • - ^‘/i
1802 1 - - 5
1804 V2 • - 5
* 1 - - 5
1806 450,000 fl. zu 5
1808 4 Mül. zu 6 (Lit. B)
Anlehen wurden auf Anlehen
1809 8760,900 zu (Zwangsanlehen)
D600,000 Liv. tourn. Cassenbons
1810 25 Mill. Fr. für die Dotationen
Napoleons in Bayern.
- 1’300,000 fl.
- 1’000,000 Fr.
Vngeachtet dieser Schuldanhätifung hatte inan Millionen von Zinsrückständen;
die Zahlungsrückstände für den laufenden Dienst betiugen
sogar über 19 Mill. Man gab 6 Vo Cassenanweisungen aus,
an denen aber sogleich 20% verloren wurden. In der Folge sank
der Cours der 6% Papiere auf 50. — 1812 Versuch der Kinissiou
eines Lotterieanlehens von 12 Mill, zu 4% verzinslich und von (i
Mill, unverzinslieh. Da dieser Versuch misslang, 1815 abermals
Zwangsanlehen, unter Beibehaltung des Lotterieanlehens von 5 Mill,
zu 5 %. Am 1. October 1811 betrugen die anerkannten Schulden
118^230,605 fl.; es sollten nun jährlich 3'050,000 11. für Verzinsung,
1'550,000 für Tilgung verwendet werden. Wirklich ward selbst während
des russischen Krieges etwas abbezahlt. Ungemeine Ausgaben
eifolgten 1815, da Bayern gleichsam als Grossmacht aufzutreten suchte.
Nach den Pariser Friedensverträgen erhielt der Bayerische Staat (l’état)
von den franz. Deiensionsgeldern lo, von den Contributionsgeldern 25V2
Mill. Fr. Allein die Verwendung ist nur theilweise bekannt, da die
Regierung auch in der b olge jeden Rechnungsnachweis aus der vorconstitutionellen
Periode verweigerte. (Der bekannte Rudhart erklärte,
laut Protokolls der Abgeordnetensitzung vom 4. Oct. 1831, König
Max I. habe u. a. durch Urkunde vom 24. .Januar 1816 hievon
2 00,000 fl. an die Königin und seine Töchter verschenkt. Dagegen
übernahmen die Kammern noch 1822 955,000 fl. Privatschulden des
nämlichen Königs auf die Staatscasse, welche er von Ludwig dem XVI.
geliehen hatte.) Die Verwendung von Staatsgeldern für das s g
„griechische Aiilehen« erschien vor 1849 niemals auch nur mit dem
geiingsten Betrage in den veröffentlichten Staatsrechnungeii. Der Verfasser
dieses Buches brachte als Abgeordneter, in seinem Vortrage
Namens des Finanzausschusses vom 5. März 1849, das ganze Ver
hältniss zum ersten Male an die Oeffentlichkeit. Er wies eine Forderung
des Staates au den von der Regierung zurückgetretenen König Ludwig
nach, im Betrage von 1'529,333 fl. (Siehe die amtlich bekannt g^
machten „Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des Landtags
von 1849“, Beilagenband I. S. 205 f.) Der genannte Fürst fand sich
unter den damaligen Verhältnissen veranlasst, der Staatscasse diese
umme zu ersetzen, so dass also eine Forderung dafür nicht mehr
besteht.
Beim Beginne der constitutioneilen Periode, 1818, ward die
Staatsschuld auf 105 Milk, mit den Zinsrückständen auf 107’722,658 fl.
berechnet. Alljährlich sollten, ausser den Zinsen, V3 Proz. getilgt
werden. Indessen kamen nun fortwährend „Einweisungen aus älteren