Object : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

lo2  DEUTSCHLAND  —  Bayern  (I’inanzen).

wohl  auch  Vieles  veruntreut  ward,
gehäuft  :
1801  3  Mill,  zu  6%  (Lit.  A)
Va  •  -  ^‘/i
1802  1  -  -  5
1804  V2  •  -  5
*  1  -  -  5
1806  450,000  fl.  zu  5
1808  4  Mül.  zu  6  (Lit.  B)

Anlehen  wurden  auf  Anlehen

1809  8760,900  zu  (Zwangsanlehen)
D600,000  Liv.  tourn.  Cassenbons
1810  25  Mill.  Fr.  für  die  Dotationen
Napoleons  in  Bayern.
-  1’300,000  fl.
-  1’000,000  Fr.

Vngeachtet  dieser  Schuldanhätifung  hatte  inan  Millionen  von  Zinsrückständen; ­
  die  Zahlungsrückstände  für  den  laufenden  Dienst  betiugen
  sogar  über  19  Mill.  Man  gab  6  Vo  Cassenanweisungen  aus,
an  denen  aber  sogleich  20%  verloren  wurden.  In  der  Folge  sank
der  Cours  der  6%  Papiere  auf  50.  —  1812  Versuch  der  Kinissiou
eines  Lotterieanlehens  von  12  Mill,  zu  4%  verzinslich  und  von  (i
Mill,  unverzinslieh.  Da  dieser  Versuch  misslang,  1815  abermals
Zwangsanlehen,  unter  Beibehaltung  des  Lotterieanlehens  von  5  Mill,
zu  5  %.  Am  1.  October  1811  betrugen  die  anerkannten  Schulden
118^230,605  fl.;  es  sollten  nun  jährlich  3'050,000  11.  für  Verzinsung,
1'550,000  für  Tilgung  verwendet  werden.  Wirklich  ward  selbst  während ­
  des  russischen  Krieges  etwas  abbezahlt.  Ungemeine  Ausgaben
eifolgten  1815,  da  Bayern  gleichsam  als  Grossmacht  aufzutreten  suchte.
Nach  den  Pariser  Friedensverträgen  erhielt  der  Bayerische  Staat  (l’état)
von  den  franz.  Deiensionsgeldern  lo,  von  den  Contributionsgeldern  25V2
Mill.  Fr.  Allein  die  Verwendung  ist  nur  theilweise  bekannt,  da  die
Regierung  auch  in  der  b  olge  jeden  Rechnungsnachweis  aus  der  vorconstitutionellen
  Periode  verweigerte.  (Der  bekannte  Rudhart  erklärte,
laut  Protokolls  der  Abgeordnetensitzung  vom  4.  Oct.  1831,  König
Max  I.  habe  u.  a.  durch  Urkunde  vom  24.  .Januar  1816  hievon
2  00,000  fl.  an  die  Königin  und  seine  Töchter  verschenkt.  Dagegen
übernahmen  die  Kammern  noch  1822  955,000  fl.  Privatschulden  des
nämlichen  Königs  auf  die  Staatscasse,  welche  er  von  Ludwig  dem  XVI.
geliehen  hatte.)  Die  Verwendung  von  Staatsgeldern  für  das  s  g
„griechische  Aiilehen«  erschien  vor  1849  niemals  auch  nur  mit  dem
geiingsten  Betrage  in  den  veröffentlichten  Staatsrechnungeii.  Der  Verfasser ­
  dieses  Buches  brachte  als  Abgeordneter,  in  seinem  Vortrage
Namens  des  Finanzausschusses  vom  5.  März  1849,  das  ganze  Ver
hältniss  zum  ersten  Male  an  die  Oeffentlichkeit.  Er  wies  eine  Forderung
des  Staates  au  den  von  der  Regierung  zurückgetretenen  König  Ludwig
nach,  im  Betrage  von  1'529,333  fl.  (Siehe  die  amtlich  bekannt  g^
machten  „Verhandlungen  der  Kammer  der  Abgeordneten  des  Landtags
von  1849“,  Beilagenband  I.  S.  205  f.)  Der  genannte  Fürst  fand  sich
unter  den  damaligen  Verhältnissen  veranlasst,  der  Staatscasse  diese
umme  zu  ersetzen,  so  dass  also  eine  Forderung  dafür  nicht  mehr
besteht.

Beim  Beginne  der  constitutioneilen  Periode,  1818,  ward  die
Staatsschuld  auf  105  Milk,  mit  den  Zinsrückständen  auf  107’722,658  fl.
berechnet.  Alljährlich  sollten,  ausser  den  Zinsen,  V3  Proz.  getilgt
werden.  Indessen  kamen  nun  fortwährend  „Einweisungen  aus  älteren
            
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