356 NATURE OF CAPITAL AND INCOME
gestellt worden: die Wiederkehr, die regelmissige Wiederkehr
oder die Fihigkeit der Wiederkehr der das Einkommen
bildenden Einndhmen.
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Formliche Definitionen des Einkommens werden hiufig
vermieden, doch sagt die sichsische Einkommensteuer vom 2.
Juli, 1878, § 25: Als Einkommen gilt die Summe aller in
Geld und Geldeswert bestehenden Einnahmen abziglich der
auf Erlangung, Sicherung und FErhaltung dieser Einnahmen
verwandten Ausgaben sowie etwaiger Schuldzinsen, auch insofern
diese nicht zu den eben bezeichneten Ausgaben gehoren,
Ausserordentliche Einnahmen durch Erbschaft und #hnliche
Erwerbungen gelten jedoch nicht als steuerpflichtiges Einkommen,
sondern als Vermehrung des Stammvermogens. Ganz
#hnlich das osterreichische G.v. 25. Oktober, 1896, welches
jedoch den zweiten Absatz anders gefasst hat: —
« Ausserordentliche Einnahmen aus Erbschaften, Lebenskapitalsversicherungen,
Schenkungen und &hnlichen unentgeltlichen
Zuwendungen gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen.”
These formulations virtually repeat the definitions given above.
Franz Guth, Die Lehre vom Einkommen in dessen Gesammizweigen,
Leipzig, 1878, p. 62.
Einkommen ist jede aus einer Quelle, also mit einer gewissen
Regelmissigkeit widerkehrende Vermehrung des Vermogens.
Der Bezieher Kann es geniessen, verzehren, oder auf irgend
einer Art vernichten, ohne seinen Fonds zu schwichen. Lotteriegewinne,
precire Almosen und Geschenke sind daher kein
Einkommen, wohl aber sind es Almosen und Geschenke, die
sich auf gewisse Titel griinden.
This view is discussed in the text.