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Künstliche Düngemittel.
a) Handelt es sich um ein Düngemittel mit nur einem einzigen wertbestimmonden
Bestandteil, so ist die Berechnung einfach. Angenommen, es besteht folgende Beziehung
zwischen Garantie, Befund und Preis;
1. Superphosphat .
2. Chilisalpeter
3. Kainit . . .
Garantie
18,0% Phosphorsäure
15,5 „ Stickstoff
12,4 „ Kali
Befund Preis für 100 kg
17,26 °/ 0 Phosphorsäure 7,20 M.
15,05 „ Stickstoff 17,50 „
11,75 „ Kali 2,05 „
so kostet nach der Garantie und dem vereinbarten Preise je 1 kg: -
Lösliche Phosphorsäure bei No. 1
^ = 0,40 M.
Io
Stickstoff bei No. 2
17.60
16.60 :
: 1,13 M.
Kali bei No. 3
2,06
12,4
= 0,166 M.,
also sind nach dem wirklichen Gehalt der gelieferten Ware wert je 100 kg:
1. Superphosphat 17,26 x 0,40 = 6,90 M.
2. Chilisalpeter 15,06 x 1,13 =-17,00 „
3. Kainit 11,75x0,165= 1,94 „
Hierbei pflegt in den Superphosphaten die wasserunlösliche Phosphorsäure nicht
berücksichtigt zu werden; falls sie zitratlösliche Phosphorsäure enthalten und letztere
als wertbestimmend mit angesehen wird, bedarf es hierüber einer vorherigen Vereinbarung.
Im Kainit und den Kalisalzen wird nur das Kali als werthestimmend angesehen,
b) Weniger einfach ist die Berechnung, wenn ein Düngergemisoh mit mehreren
wertbestimmenden Bestandteilen vorliegt und ebenfalls nur ein Pauschpreis vereinbart ist.
In diesem Palle muß man für einen oder zwei der Wertbestandteile nach den zeitlichen
Preisen den Geldwert berechnen, diesen vom Gesamtpreise abziehen und den Best auf den
noch vorhandenen Wertbestandteil verteilen.
Angenommen, es lautet Garantie, Befund und Preis:
a) Pür Salpeter-Superphosphat.
Preis für 100 kg 12,00 M.
Garantie Befand
Stickstoff 7 % 6,58 %.
Lösliche Phosphorsäure 9 „ 9,25 „
ß) Pur Kali-Ammoniak-Superphosphat.
Preis für 100 kg 10,60 M.
Garantie Befund
Stickstoff 5 % 5,11 %.
Lösliche Phosphorsäure 10 „ 9,05 „
Kali 3 „ 2,71 „
Der zeitliche und örtliche Handelspreis für lösliche Phosphorsäure bezw. Kali kann
leicht nach den Preisen und Gehalten der ungemischten 1 ) Superphosphate bezw. Kalisalze
ermittelt werden; wenn hiernach 1 kg wasserlösliche Phosphorsäure 0,40 M., 1 kg Kali
0,20 M. kostet, so sind in dem Salpeter-Superphosphat 9% lösliche Ph. = 9x 0,40 =
3,60 M. wert, diese von den 12,00 M. Gesamtpreis abgezogen, bleibt 12,00 — 3,60 = 8,40 M.
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für 7 % Stickstoff, also für 1 % = - 1 =~ = 1,20 M.; danach berechnet sich der Geldwert '
der gelieferten Ware nach dem wirklichen Befunde zu:
für Stickstoff 6,58 x 1,20 = 7,90 M.,
„ lösliche Phosphorsäure . . 9,25 x 0,40 = 3,70 „
im ganzen 11,60 M.,
also sind statt 12,00 M. nur 11,60 M. für 100 kg zu zahlen.
*) Hierbei ist zu berücksichtigen, daß sich in den gemischten Düngemitteln der
Stickstoff 20—30 Pf., die Phosphorsäure 10—15 Pf. höher stellt, als in den betreffenden
ungemischten Düngern.